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Reportage2. Juni 2025

PAS V: Zusammenfassung und Ausblick

Die wahren Hintergründe des Parental Alienation Syndroms - Teil V

Wir sind beim letzten Teil unserer Reportage zum Themenkomplex Parental Alienation Syndrome (PAS), Eltern-Kind-Entfremdung, „Bindungsintoleranz“ bzw. „Mutter-Kind-Symbiose“ angekommen. Es geht heute, im fünften und letzten Teil, um das Thema „Väterrechte“, um die mit PAS verbundene Vision von Sorgerecht - und um einen Ausblick: Wie können wir weiter kommen?

Zuerst einmal Danke an diejenigen, die diese riesige Arbeit unterstützt haben und unterstützen. Wer das auch machen will, kann sich die gesamte Serie als ansprechend gestaltetes eBook herunterladen:

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Zu den im letzten Beitrag besprochenen Mythen und Fehlentwicklung seien heute diese hinzugefügt:

Fehlentwicklung 3: Entfremdungsvorwürfe als Mittel, um „Väterrechte“ geltend zu machen

Um Missverständnisse zu vermeiden, will ich hier meine eigene Position vorwegstellen. Väter sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie die Mütter, ihre Beziehung zum Kind auch nach einer Trennung zu leben, zu gestalten und weiter zu entwickeln. Väter nehmen heute im Bindungsnetz des Kindes häufig eine unglaublich wichtige Position ein, sie sind inzwischen nicht selten auch die primären Bindungspersonen des Kindes. Das Anliegen und Recht der Väter, auch im Trennungsfall entsprechend für ihr Kind sorgen zu können, ist berechtigt, und ich unterstütze es voll und ganz. Und ja, auch Väter werden an Familiengerichten teilweise benachteiligt und entrechtet und ihrer mit dem Kind gelebten Beziehung beschnitten – teilweise wirkt hier noch der alte „Muttermythos“ nach (die Mutter als die von der Natur „vorgesehene“ Bindungsperson des Kindes). Und deshalb ist das Engagement für Väterrechte etwas absolut Positives, und es liegt mir fern, hier Väter in irgendeiner Weise über einen Kamm zu scheren.

Nur, ich registriere mit Sorge, dass wichtige Teile der „Väterrechtsbewegung“ ihre Identität vor allem aus den pauschalen Konstrukten wie PAS, EKE, „Bindungsintoleranz“ oder „Mutter-Kind-Symbiose“ schöpfen – und tatsächlich meinen, der Weg zu den eigenen Rechten würde darin bestehen, der Mutter ein gestörtes Bindungsverhalten zu unterstellen. Sie meinen, mit den Entfremdungstheorien hätten sie ein geeignetes Kampfmittel, um vor Gericht ihr vermeintliches Recht durchzusetzen.

Und wie falsch sie damit liegen!

Denn diese Strategie ist gleich in mehrerlei Hinsicht fatal. Zum einen für die Väter selbst. Als das noch immer meist eben nicht hauptbetreuende Elternteil sind ja zuallermeist die Väter von möglichen Kontaktablehnungen ihrer Kinder betroffen. Und natürlich durchleben sie dabei oft schweres Leid, Trauer, Verzweiflung, ja, oft auch körperliche Beschwerden. Auf der Suche nach Hilfe stoßen sie nun im Internet auf simple Erklärungen, mit einem leicht lesbaren Etikett, wer hier Täter und wer Opfer ist: Schuld ist die Ex, sie manipuliert das Kind. Die vielen möglichen anderen Erklärungen für das Umgangsproblem bleiben außen vor. Die Perspektive des Kindes – und auch ein möglicher eigener Beitrag zum Konflikt – werden ausgeblendet. Stattdessen gibt es einen simplen Fahrplan, was zu tun ist: irgendwelche Listen durchgehen, in denen vage Symptome zu immer der gleichen Diagnose führen: Bindungsintoleranz, Mutter-Kind-Symbiose, PAS, EKE, etc.

Und jetzt? Verhärtet sich der Konflikt automatisch. Die Mutter ist die Angegriffene. Sie ist die angeblich „Gestörte“, sie ist in Rechtfertigungszwang, sie verteidigt sich und die verunglimpfte Beziehung zum Kind – alles absolut vorhersehbar und normal. Und sie erscheint dem abgelehnten Elternteil noch stärker als die einzig Schuldige. Eine Konflikteskalation ist abzusehen – die dem Kind zumeist auch nicht verborgen bleibt. So werden Kontaktkonflikte dann vollends unlösbar und enden, wie die Erfahrung zeigt, in teils jahrelangen Auseinandersetzungen und eher nicht in ausgewogenen Urteilen und Umgangslösungen.

Das ist deshalb fatal, weil in dem Systemkonflikt nach einer Trennung die Situation der Kinder sowieso schon oft genug prekär ist. Bindungsängste, Loyalitätskonflikte, Schuld- und Schamprojektionen auf sich selber werden umso belastender und konflikthafter, je unlösbarer die Eltern zerstritten sind. Nur wenn die Eltern zu einem für Kinder menschlich nachvollziehbaren Umgang miteinander finden, können die Kinder in dieser Konfliktmatrix eigene, positive Haltungen entwickeln. Der permanente Entfremdungsvorwurf – unterhält die Entfremdung und steht einer Lösung im Weg.

 In dem Chaos misslungener Beziehungen gießt der Entfremdungsvorwurf oft nur weiteres Öl ins Feuer. Dass sich auch das Kind daran verbrennt, das vergessen viele Erwachsene in ihrer Kränkung.

Ein Instrument, das nur Gewinner und Verlierer kennt, taugt nicht, um Verbindungen zu schützen. Der Entfremdungs-Hammer ist schnell geschwungen. Er trifft ein fragiles System, und oft seinen fragilsten Teil, das Kind.

Ein Teil der Väterrechtsbewegung ist offen frauenfeindlich

Wirklich, mich graust, in welchem Geist man(n) in manchen Kreisen dieser Bewegung regelrecht in den Kampf zieht (kürzlich noch einmal gut zusammengefasst in dem Feature des Deutschlandfunks „Die Entfremdungslüge“). Einer der Frontmänner des politisch bestens vernetzten „Väteraufbruchs“, Franzjörg Krieg, schimpft als selbsternannter „Maskulist“ darüber, dass „Feministinnen“ Steuergelder bekommen, „die mehrheitlich von Männern erarbeitet wurden“. Oder gleich über ein Bundesfamilienministerium, das angeblich „die Abschaffung des Männlichen in der Gesellschaft“ verfolgt.

Wie das Täuschen und Tricksen mit „dicken Tränen“ und anti-feministischen Untertönen funktioniert, haben zuletzt Lena Trilsbeek und Julia Hartleb in ihrer schönen Arbeit „Die dicken Tränen der Väterrechtler“ am Beispiel der Kampagne „Genug der Tränen“ beschrieben. (Genug der Tränen wird auch von dem Lobbyverein Väteraufbruch für Kinder unterstützt). Jedenfalls, die Tatsache, dass die angeblichen „Väterrechtler“ es geschafft haben, den Ausbildungs- und Fortbildungsmarkt für Verfahrensbeistände, JugendamtmitarbeiterInnen und auch FamilienrichterInnen in Teilen zu dominieren, sollte ernst genommen werden.

Das Blutrecht als Grundlage

Und damit sind wir beim Grundproblem der PAS-Bewegung, um das es mir ganz zentral geht. Denn, wie gesagt, dass Väter ihre Verantwortung für ihr Kind nach einer Trennung fair übernehmen können, ist ein absolut berechtigtes Ziel, auch für die Kinder, auch für unsere Gesellschaft.

Nur, was ist fair? Um diese Frage dreht sich, ob ausgesprochen oder nicht, heute letzten Endes auch der Diskurs um die Neugestaltung des Familienrechts.

Die Antwort eines großen Teiles der politischen Väterrechts-Akteure lautet: fair ist die 50:50 Aufteilung. Und sie bitten den Staat, diese Formel als Norm festzulegen und als solche auch im Umgangsrecht zu verankern.

Die zur Begründung verwendeten Schablonen sind uns begegnet. Sie lesen sich immer gleich, und sie suggerieren einen gerechten Anspruch: Mutter und Vater, Euch stehen jeweils 50 % der Betreuungszeiten Eures gemeinsamen Kindes zu! (Und, wie wir gesehen haben, legt ein Teil der Väterrechtsbewegung dann gleich noch die Brechstange dazu, mit der dieses „Recht“ dann gesichert werden kann, den Hinweis nämlich: Wenn Du die 50 % nicht kriegst, dann bist Du das Opfer von Faulspiel, dann steht bestimmt Bindungsintoleranz im Raum.)

In der rührseligen Version klingt dieser „gerechte“ Anspruch dann so:

Es gibt nur zwei Menschen auf der Welt, die mich in diese Welt gebracht haben – Vater und Mutter! Deshalb: Allen Kindern beide Eltern!

Im Grunde wird auch die Debatte rund um „Bindungsintoleranz“ dazu benutzt, um dieses paritätische Blutrecht der Eltern am Kind als normativ zu setzen und argumentativ abzusichern.

Wissenschaftliche Absicherung

Seit Jahrzehnten werden von den PAS-Aktivisten und ihren ExpertInnen entsprechende „wissenschaftliche“ Belege zusammengetragen. Richard Gardner war hier wahrscheinlich der emsigste Experte und machte mit seinem Rekurs auf die Evolutionstheorie den Aufschlag: Das Kind sei untrennbar mit beiden Eltern verbunden, und brauche für eine gesunde seelische und körperliche Entwicklung stets beide – gerade nach einer Trennung der Eltern. Bis heute spielt die Evolutionsbiologie in der Absicherung dieser These eine wichtige Rolle (teils wird inzwischen auch noch die Bindungstheorie hinzugemischt – ausgerechnet).

Besonders aktiv ist hier der promovierte Jurist und Diplom-Psychologe Jorge Guerra González, der das Thema PAS europaweit und vielsprachig bespielt, Fortbildungsartikel zu Eltern-Kind-Entfremdung verfasst und der deutschen Öffentlichkeit das Thema auch aus der Sicht des Umgangspflegers nahe bringt. Mit seiner Bachelorarbeit ist er viel als Experte auf internationalen Konferenzen unterwegs, dort tritt er dann auch schon einmal als „Neurobiologe“ auf.. Als solcher zeigt er dann etwa „die Langzeitauswirkungen der Elternentfremdung auf die kindliche Gehirnentwicklung” auf.

Tatsächlich läuft Neurobiologie schon eine Weile ganz gut. Einer der frühen Nestoren der europäischen PAS-Bewegung, der erzkonservative italienische Richter Simone Pillon, der es fast geschafft hätte, in Italien ein Scheidungsrecht im Sinn der PAS-Aktivisten einzuführen, führt als Beweis für die keinesfalls zu unterbrechende Beziehung zum Vater das an: „Väterlicher Entzug induziert dendritische und synaptische Veränderungen und hemisphärische Asymmetrie von Pyramidenneuronen im somatosensorischen Kortex.“ Das habe die „Von-Guericke-Universität Magdeburg 39118 Deutschland“ herausgefunden.

Auch die Tiefenpsychologie darf am 50:50 Mythos mitarbeiten: Einem von einem Elternteil abgeschnittenen Kind würde lebenslang eine Hälfte fehlen – es erleide einen „Beziehungstod“. Kein Wunder wird PAS in dieser Szene oft reflektorisch synonym gesetzt mit „psychischer Kindesmisshandlung“.

Kinderrechte als Vorwand um partikulare Erwachseneninteressen durchzusetzen?

Das Ziel der Argumente ist immer das gleiche: Das Kind sei existentiell an seine genetischen Eltern gebunden, und zwar an beide.

Es möge bitteschön auch nach der Trennung dieser Eltern entsprechend aufgeteilt werden.

Interessant finde ich, nur nebenbei, dass diese Forderung in der PAS-Bewegung ausgerechnet im Moment der Familienauflösung erhoben wird. Jedenfalls habe ich bisher nicht vernommen, dass das Kindeswohl in einer „intakten“ Familie gefährdet sei, wenn Papa und Mama die Betreuung des Kindes nicht zu jeweils 50 % übernehmen. Ja, ich habe manchmal den bestimmten Eindruck, dass Kinder nach einer Trennung als Teil des Haushalts behandelt werden. Jetzt ist alles in Auflösung, das alte Leben liegt in Stücken da, jetzt gilt es möglichst gerecht zu teilen. Und genau da kommt dann die angeblich für das Kind einzig richtige und gesunde 50/50-Formel ins Spiel. Und wenn das nicht passiert – dann ist angeblich das Wohl des Kindes in Gefahr.

Nun bin ich keinesfalls ein Gegner einer paritätischen Umgangslösung, sie funktioniert für viele Kinder wunderbar. Nur, wenn sie das tut, dann liegt das nicht an bestimmten Eigenschaften des elterlichen Blutes, sondern zumeist an Umständen, die bei der einen Familie gegeben sind, bei der anderen nicht. Und deshalb funktioniert genau dasselbe Arrangement für andere Kinder vielleicht nur schlecht. Oder auch gar nicht. Es kommt bei uns Menschenfamilien doch alles auf unsere jeweilige soziale Lebenslage und Beziehungsgeschichten an, die uns tragen.

Wir sollten schon darauf achten, wo vielleicht die Eigeninteressen von Erwachsenen zu angeblichen Kinderrechten umetikettiert werden.

Die Sicht des Kindes kann anders sein

Und genau deshalb habe ich das Trennungs-Szenario im letzten Teil dieser Reportage (Teil IV) ganz konsequent in Bezug auf das kindliche Bindungssystem gestellt. Welche Interessen haben die Kinder, wenn ihre Familie zerbricht?

Als Fazit des dort Gesagten will ich wiederholen: Es gibt kein gesetztes, paritätisches Recht beider Elternteile auf das Kind. Das Kind hat eine eigene Agenda und Hoffnung. Es sucht nicht einfach nach den DNA-Spuren seines Lebens – sondern nach Menschen, die ihm das ermöglichen können, um was sich sein Leben dreht: sich möglichst gut zu entwickeln. Das kann manchmal am besten in paritätischer elterlicher Sorge passieren, manchmal auch nicht.

Und ob und wie ein Elternteil zum Wohl seines Kindes beiträgt oder beitragen kann, entscheidet sich nicht notwendigerweise an der Frage, wie „gerecht“ die Zeit des Kindes zwischen verschiedenen Haushalten aufgeteilt ist.

Noch einmal – das heißt nicht, dass nicht auch Väter allen Grund haben, ihr gebührendes Recht auf Umgang einzufordern. Väter wie Mütter stehen in der Verantwortung, dem jeweils anderen Elternteil seinen gebührenden Umgang zu ermöglichen. Aber mit Blick auf das Kind. Diesem Blick können starre Schablonen im Wege stehen. Denn für das Kind ist es oft viel entscheidender, dass es nach der Trennung überhaupt noch in Verbindung zu beiden Eltern stehen kann, als dass diese Verbindungen zeitlich gerecht verteilt sind. So hat das Kind – je nach Alter – eine Chance, die Familientrennung zu verarbeiten. Und es kann wahrnehmen, dass es nicht allein gelassen wurde, auch dadurch kann es seinen eigenen Schmerz und Verlust ja besser abfedern. Was sich dann daraus zum Besten des Kindes ergeben kann – ist von Kind zu Kind und Familiensituation zu Familiensituation verschieden.

 

Fehlentwicklung 4: PAS als Einfallstor für Gewalt – lasst es uns schließen

Die in dieser Recherche zusammengestellte unrühmliche Geschichte der PAS-Theorie belegt das:

… Mit ihrer Hilfe wurden und werden Kinder Gewalt ausgesetzt – oder nicht vor Gewalt geschützt.

… Mit ihrer Hilfe wurden und werden Mütter Gewalt ausgesetzt – oder nicht vor Gewalt geschützt.

… Mit ihrer Hilfe wurden und werden Kinder nicht davor geschützt, dass sie Gewalt gegen ihre Mutter miterleben müssen.

Dass Kinder gegen ihren Willen zum Vater geschickt werden, selbst wenn der gegen die Mutter oder die Kinder gewalttätig ist, ist kein Einzelfall.“ (Birte Strack, Pressesprecherin des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Deutschen Juristinnenbunds)

Ich habe in den vorigen Teilen viele entsprechende Fälle verlinkt, im Folgenden will ich besonders das drängende Problem der Nachtrennungsgewalt ansprechen.

Wie wir gesehen haben, stellt der PAS-Vorwurf ein regelrechtes Supertool für Machtmissbrauch zur Verfügung. Zum einen, weil der PAS-Vorwurf als ein sich selbst bestätigender Verdacht angelegt ist – äußert eine Mutter Gewaltvorwürfe gegen ihren Ex, so handelt sie sich nur allzu leicht selbst den Vorwurf von Entfremdungsverhalten und Bindungsintoleranz ein – und landet selbst auf der Anklagebank. Schließlich lassen sich häusliche Gewalt kaum jemals eindeutig belegen. In Dr. Hammers Fallsammlungen von familiengerichtlichen Fehlurteilen wurden in 126 Fällen alle Hinweise der Mütter auf Übergriffe von Seiten des Vaters ohne weitere Prüfung als Falschaussagen abqualifiziert.  Manche Anwälte raten deshalb ihren KlientInnen, erlebte Gewalt gleich gar nicht vor Gericht anzusprechen – weil sonst der Partner die Entfremdungs-Karte zieht.

Die PAS-Theorie ist aber auch deshalb ein Supertool, weil sie die entsprechende Theorie bereitstellt, um Täter im Kontakt mit ihren Opfern zu halten. Eben weil nach ihr das seelische und körperliche Wohl des Kindes, ja, seine weitere Entwicklungsmöglichkeit generell, davon abhängt, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten wird.

Häusliche Gewalt wird oft komplett unterschätzt

Welche Gefahren darin liegen, wird erst klar, wenn man bedenkt, wie häufig häusliche Gewalt wirklich ist. Jedenfalls ist das Problem viel größer als die Allermeisten von uns annehmen. Und es nimmt weiter zu. Die Zahl der versuchten Femizide in Deutschland lag 2023 bei 938. Davon endeten 360 tödlich. Häufiger Anlass für schwere Gewalt gegen Frauen: die Beendigung einer Beziehung. Wie viele Frauen von Gewalt durch den mit ihr lebenden Mann betroffen sind, ist wegen des großen Dunkelfeld kaum abzuschätzen. Vom BKA werden jedes Jahr etwa 120.000 Fälle häuslicher Gewalt von (Ex-)Partnern gegen Frauen er­fasst. Jährlich suchen etwa 35.000 Frauen in Frauenhäusern Schutz. Mehr als die Hälfte der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen lebt mit Kindern zusammen. Und die große Mehrheit der Kinder hat dabei entweder selbst körperliche Gewalt erfahren oder die Gewalt miterlebt.

Und das Risiko sowohl der Mutter als auch der Kinder steigt im Trennungsfall deutlich an. Gewalt nach der Trennung kann auf Kränkung, auf Hass gegen die Ex-Partnerin, auf Rache oder auf Affekthandlungen bei Umgangskontakten zurückzuführen sein. 41 % der von schwerer oder häufiger häuslicher Gewalt betroffenen Frauen gaben an, im Kontext der Wahrnehmung des Umgangsrechts von ihrem ehemaligen häuslichen Partner selbst körperlich angegriffen worden zu sein. In 11,1% bestand dieser Angriff in einem Tötungsversuch. 14,6 % der Frauen berichteten Angriffe auf die Kinder. Viele gewalterleidende Frauen leiden gleichzeitig unter einem vom gewalttätigen Kindsvater untergrabenen Selbstbewusstsein als Mutter und äußern die Sorge, ihre Kinder „zu verlieren“. Und das oft auch deshalb, weil der Partner angedroht hat, im Fall der Trennung „dafür zu sorgen“ (und, wie wir in den vorausgegangenen Teilen dieser Arbeit zur Genüge gesehen haben, liegt mit dem Vorwurf einer „Bindungsintoleranz“ ja auch tatsächlich eine durchaus glaubwürdige Drohung dafür bereit).

Verheerende Auswirkungen auf die Kinder

Die negativen Auswirkungen insbesondere wiederholter oder schwerer Partnerschaftsgewalt auf die seelische Entwicklung der Kinder zeigen sich etwa in einer fünffach erhöhten Rate an behandlungsbedürftigen Verhaltensauffälligkeiten sowie in posttraumatischen Belastungsstörungen bei den betroffenen Kindern. Die kognitiven, sozialen und seelischen Auswirkungen sind vergleichbar mit dem Aufwachsen mit suchtkranken Eltern. Dass häusliche Gewalt noch immer bagatellisiert wird, ist unverzeihlich. Und wenn ich Seiten von radikalen „Väterrechtlern“ lese, auf denen der Gewaltschutz von Frauen offenbar mit „feministischer Klientelpolitik“ zusammengedacht wird (natürlich von der „Lügenpresse“ unterstützt) , dann unterstreicht das noch einmal, wie wichtig ein klarer Blick in die Karten dieser Bewegung ist (umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass ausgerechnet dieser Väterrechtler mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet wurde – eine persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg für Verdienste um das Land. Der bereits gemachten Feststellung, dass gerade der „Väteraufbruch“ politisch hervorragend vernetzt ist, ist offenbar wenig hinzuzufügen.

Und bagatellisiert wird häusliche Gewalt etwa mit dem Argument, es gälte nach einer Trennung die Gewalt gegen die Mutter von der Gewalterfahrung der Kinder zu trennen. Als wäre das Kindeswohl nicht auch durch miterlebte Gewalt in Gefahr! Tatsächlich wiegt vor manchen Familiengerichten das Recht des Vaters auf das Kind schwerer als der Gewalt­schutz für die Mutter. Das heißt konkret: Sind gemeinsame Kinder im Spiel, haben die Mütter oft kaum eine Chance, sich und die Kinder nach der Trennung zu schützen. Im Gegenteil: Manchmal werden sie sogar gerichtlich zum Täter-Kontakt gezwungen.

Das gilt auch für den Fall, in dem Gewaltopfer und ihre Kinder in angeblich “konfliktbearbeitende oder -auflösende” Interventionen gezwungen werden (auch bei formaler Freiwilligkeit kann in einem laufenden Verfahren, in dem Nicht-Kooperation zum eigenen Nachteil gereichen kann, von Zwang gesprochen werden). Solche Zwangsmediationen bei einer Vorgeschichte von Gewalt ketten die Opfer oft jahrelang an die Täter und setzen sie immer wiederkehrender Traumatisierung aus.

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Wir sind am Ende unserer Reise durch den Komplex der „Entfremdungstheorien“ angelangt. Wir haben zuerst das Werk Dr. Richard Gardners, des Erfinders der PAS-Theorie, kennengelernt und uns dann den daraus abgeleiteten Konzepten von Parental Alienation, Eltern-Kind-Entfremdung oder „Bindungsintoleranz“ gewidmet (manchmal wird in diesen Konzepten auch eine „zu enge Bindung“, eine „Mutter-Kind-Symbiose“ oder gar ein „Münchhausen by proxy Syndrom“ untergebracht – dazu gleich noch ein paar Worte). Wir haben die Grundannahmen der Vertreter des PAS-Konstrukts zur Beziehungsdynamik in Familien im Detail seziert und ihnen die moderne Sicht der Bindungsforschung entgegengesetzt: Bindung ist kein Merkmal des Blutes, sondern eine Folge und Abbild der gelebten Geschichte der Beziehungen zwischen Kind und Erwachsenen. Die Lösungen im familiären Konfliktfall sind deshalb so individuell wie die Beziehungen in dieser Entwicklungsmatrix des Kindes.

Neue Namen, alte Grundlagen

Bis heute gibt es in den PAS-Kreisen kaum eine kritische Auseinandersetzung mit Gardners Werk. Das PAS-Konstrukt ist nach wie vor der unhinterfragte Dreh- und Angelpunkt der „Väterrechts“-Bewegung, die sich inhaltlich zu einem Gutteil um den Glauben versammelt, Väter kämen dadurch zu ihrem Recht, dass sie gegen „entfremdende“ Mütter zu Felde ziehen. Auch viele Fachpersonen im „Kinderschutz“ und im familienrechtlichen System beziehen sich bis heute weitgehend auf Gardners Werk, samt seiner vorgeschlagenen „Therapien“.

Dieser Mangel an Differenzierung und Kritik ist fatal. Denn ich erlebe seit vielen Jahren mit, wie falsche Konzepte von Bindung propagiert werden, um bestimmte Ideologien und auch Interessen durchzusetzen.

Wenn du nur einen Hammer hast, dann sieht alles aus wie ein Nagel

Schauen wir uns diesen Schwurbelkomplex einmal genauer an, um seinen tiefsten Boden zu erkennen und zu verstehen, warum diese Ansätze immer wieder so erfolgreich sind:

Im Grunde werden hier jedes mal echte, ernste psychiatrische Diagnosen missbraucht.

Sie werden verallgemeinert, beliebig verbreitert und damit zu einer Art wissenschaftlich erscheinender Ideologie gemacht – um damit eine eigene Agenda, auch eigene Interessen durchzusetzen.

Gehen wir die drei Komplexe einmal durch.

Winterhoffs Diagnosesystem rund um einen angeblichen „frühkindlichen Narzissmus“ setzte ja sehr wohl an echten, kinder- und jugendpsychiatrisch relevanten Problemen und Störungsbildern an. Nur, was er dann daraus machte, war kein individueller – und in diesem Sinn ärztlicher – Ansatz, sondern etwas anderes: Die Diagnose des „frühkindlichen Narzissmus“ wurde zu einer Art „Erklärt-alles-Schablone“ – und die entsprechende „Therapie“ dann zu einem „Löst-alles-Werkzeug“. Nach und nach baute er daraus sogar ein ganzes Gedankengebäude, nach dem er schließlich ein ganzes lokales und teils überregionales Netzwerk von JugendamtmitarbeiterInnen, Fachkräften der Kinder-und Jugendhilfe, der Heimpädagogik etc. ausbildete. Der Fallout ist bis heute sichtbar – und auf grausame Weise erlebbar (hier ein sehr aufschlussreicher Einblick einer Insiderin, der zeigt, wie tief verankert vorschnelle „Symbiose“-Annahmen im Kinderschutz-System noch heute sind, und wie gefährlich sie insbesondere Müttern werden können.) Kurz: Dr. Winterhoff verließ irgendwann den Weg einer fallbezogenen, individuellen Einschätzung und Behandlung – und landete bei einem Klischee, bei einer pseudowissenschaftlichen Ideologie. Wenn du nur einen Hammer hast, dann sieht alles aus wie ein Nagel.

Genau dasselbe beim Komplex PAS, EKE, „Bindungsintoleranz“ etc. Natürlich gibt es Fälle von krankhafter Umgangsvereitelung, bei der Kinder als Kampfmittel im Trennungsstreit zur eigenen psychischen Stabilisierung missbraucht werden, das war Thema in Teil III. Tatsächlich gibt es im menschlichen Nahkampf *alles*, der derzeitige Block-Prozess wirft ein Licht darauf. Dahinter stehen schwerwiegende, ernsthafte Störungen und psychiatrische Diagnosen – etwa narzisstische und/oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Psychosen oder paranoide Verarbeitungen der Scheidungskrise – kurz: „psychiatrisch relevante Beziehungsstörungen zwischen Kind und Eltern“. Der Umgang damit, das kann jeder Psychiater oder Psychiaterin bestätigen, ist individuell und erfordert eine psychiatrische Diagnostik und ggf. Therapie.

Nur: Mit Gardners Hilfe wurde dann aus diesen „echten“, psychiatrisch relevanten, und nur mit größter individueller Sorgfalt zu „behandelnden“ Fällen von Beziehungsmanipulation ein „Erklär-alles“-Ansatz für „Umgangsvereitelungen“ oder Kontaktabbrüche mit einem Elternteil generell. Jetzt war da auf einmal eine am Phänomen ansetzende Erklärung im Angebot – und ein Fahrplan zur „Therapie“ gleich mit dazu. Ganz wie im Winterhoffschen Modell. Wenn man heute die frühen Kommentare zu Gardners Arbeiten aus Deutschland liest, dann liest man daraus regelrecht die Euphorie eines endlich gefundenen Universalschlüssels: jetzt endlich haben wir eine umfassende Erklärung in der Hand, Danke, Dr. Gardner, so lassen sich manche der damaligen Publikationen zusammenfassen. Mit dieser radikalen Euphorie wurde dann auch im Falle von PAS – wieder entlang des Winterhoffschen Musters – gleich ein ganzes System von entsprechend geschulten Fachkräften aufgebaut. Ein System, in dem jetzt auch in keiner Weise ärztlich-psychiatrisch ausgebildete Fachpersonen (etwa Diplom-PsychologInnen oder SozialpädagogInnen) per familienrechtlichen Gutachten „Entfremdungs-Diagnosen“ stellen dürfen, ja, in dem im Grunde auch mit Laien-Wissen ausgestattete Verfahrensbeistände, UmstandspflegerInnen oder JugendamtmitarbeiterInnen mit am Steuer sitzen. Ein System, das, wie wir gesehen haben, letzten Endes zum strategischen Werkzeug in unzähligen Sorgerechtsauseinandersetzungen wurde. Mehr noch, das inzwischen auch verwendet wird, um die generelle Ausrichtung des Familienrechts zu beeinflussen – hin zu einem grundsätzlichen und rechtlich verankerten paritätischen Sorgerechtsanspruch. Auch hier wieder: Aus einem echten Kern wurde eine „Erklärt-alles-Schablone“, samt einem entsprechenden „Löst-alles-Werkzeug“ – und sogar ein politisches Vehikel. Wieder: Wenn du nur einen Hammer hast, dann sieht alles aus wie ein Nagel.

Der neueste Bindungsschwurbel-Hit

Und dasselbe Nagel-Hammer-Phänomen erleben wir nun wieder bei einer weiteren psychiatrischen Diagnose, dem MbP-Vorwurf, mit dem seit etwa 4 Jahren immer mehr Familien in größte Not und auch Gewalterfahrung gebracht werden. MbP steht für Münchhausen by proxy Syndrom, auch Münchhausen-Stellvertretersyndrom genannt und ist eine extrem ernst zu nehmende und gleichzeitig glücklicherweise sehr seltene psychiatrische Erkrankung. Ihr Kern besteht darin, dass ein Kind absichtlich von einem Elternteil (meist der Mutter) krank gemacht wird – um daraus einen psychischen „Gewinn“ (etwa mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung als Pflegende oder Retterin des Kindes) zu bekommen (hier ein solcher „echter“ Fall). Ich selbst erinnere mich gut, dass in meiner Ausbildungklinik immer ein Zimmer mit versteckten Kameras für solche Fälle eingerichtet war.

Und jetzt? Wird auch aus dieser Diagnose ein Erklärt-alles System aufgebaut. Jetzt, wo viele meiner kinderärztlichen KollegInnen vor schwer zu diagnostizierenden Krankheiten wie Long Covid oder ME/CFS stehen, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen einzelne überforderte (und teils leider auch fortbildungsresistente) KollegInnen zur MbP-Karte greifen – mit grausamsten Folgen. Ich bekomme als Mitglied des ärztlichen Beirats der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS diese Fälle dann in ihrer schieren Brutalität mit, und sehe auch, wie unglaublich viele Eltern sich mit diesen Vorwürfen herumplagen müssen – viel mehr als man sich ausmalen kann. Eine Schande – und ich will deshalb diese Gelegenheit nutzen, um allen meinen KollegInnen zuzurufen: Bildet Euch fort, macht es Euch nicht zu leicht. Auch hier wieder begegnet uns das gleiche Motiv: Natürlich gibt es tatsächlich MbP-Fälle, in denen sich die Interaktionsstörung zwischen der Krankheitsträgerin und dem Kind um ein vermeintliches ME/CFS dreht, wie dieser dokumentierte Fall zeigt. Und ja, das MbP gehört deshalb mit auf die Liste der Differentialdiagnosen. Nur: das sind extrem seltene Fälle, denen Tausende von “echten” ME/CFS-Fällen bei Kindern und Jugendlichen gegenüberstehen – deren Eltern manche ÄrztInnen dann von vornherein den MbP-Verdacht anheften, mit allen Konsequenzen (siehe oben).

Drei aus dem Ruder gelaufene – bzw. im wahrsten Sinn des Wortes missbrauchte medizinische Diagnosen. Interessant ist für mich ihr gemeinsamer Boden – es geht immer um eine angeblich gestörte Mutter, und zwar in ihrem Bindungsverhalten gestörte Mutter (natürlich werden diese „Diagnosen“ auch bei Vätern gestellt, aber das sind seltene Ausnahmen). Ich werde den Gedanken nicht los, dass hier wieder Strategien entlang des alten „Hysterie“-Vorwurfs belebt wurden: als Frau neigt die Mutter zu Manipulation, zu Drama und generell zu Störung. Aber gut, ich bin kein Psychiater, aber interessant finde ich das schon.

Und noch einmal zurück zum PAS-Thema, wirklich zum Schluss, denn das ist mir super wichtig. Mir geht es nicht darum, Mütter als „wichtiger“, geeigneter oder berechtigter darzustellen als Väter. In keiner Weise. Wer das menschliche Bindungssystem zur Grundlage nimmt, landet beim Kind. Mutter und Vater sind ihm beide willkommen, sie sind ihm auch einzeln willkommen. Großmama auch, Großpapa auch, andere vertraute Menschen auch. Solange es aus seinem gelebten Bindungssystem nur ausreichend Entwicklungskapital schöpfen kann. Das Blutmodell ist dafür keine Grundlage. Es ist nicht fair, das Kind nach einem Plan zu behandeln, der nie existiert hat.

Ermutigendes in Sicht

In den letzten Jahren haben sich aber auch viele positive Entwicklungen ergeben, und ich will diese hier unbedingt anführen, denn sonst könnte schnell der Eindruck entstehen, das ganze familienrechtliche System sei mit dieser Ideologie kontaminiert. Und das stimmt definitiv nicht. Vielmehr dürften die meisten Familiengerichte inzwischen dafür sensibilisiert sein, mit welcher aktiven Lobby sie es zum Teil zu tun haben, und wie viel Ideologie da verbreitet wird. Auch dürften vielen FamilienrichterInnen das Problem einschlägig motivierter Gutachten inzwischen bekannt sein, hier haben die entsprechenden Fallsammlungen bestimmt manche Augen geöffnet., zuletzt auch wieder die Dokumentation des Deutschlandfunks

Zu einer stärkeren Hinterfragung von simplen Erklärungsschablonen wie der des PAS oder der „Bindungsintoleranz“ beigetragen hat nicht nur der jetzt in Aufarbeitung stehende Fall Winterhoff, sondern auch internationale Entwicklungen sowie die Rechtssprechung in Deutschland. So hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen „Parental Alienation“ im Jahr 2023 als „Pseudo-Konzept“ verworfen. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom November 2023 ausgeführt, dass der Rückgriff „auf das fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept“ des PAS „keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung“ biete. Dem hat sich das Justizministerium angeschlossen und die deutschen Familiengerichte aufgefordert, sich „an dieser Entscheidung des BVerfG zu orientieren.“

Und so blicke ich mit Optimismus in die Zukunft. Argumentierte das Oberlandesgericht Celle noch vor wenigen Jahren, ein Missbrauch des Kindes durch den Vater sei kein Grund zu dessen Umgangsausschluss, so stellte das Oberlandesgericht Frankfurt zuletzt klar, dass das Wohl des Kindes stets Vorrang vor den Umgangsinteressen eines Elternteils habe. Dabei kritisierte das Oberlandesgericht insbesondere die gravierenden Mängel in dem familienpsychologischen Sachverständigengutachten, das der Mutter ein PAS attestiert und aufgrund dessen die radikale Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson empfohlen hatte (in dem Fall waren die Kinder in eine Heim-Wohngruppe verbracht worden, um damit deren Ablehnung gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil zu „therapieren“).

Immerhin. Die Aufarbeitung der Geschichte ist im Gang. Ich wünsche mir, dass diese zusammenfassende Darstellung einen Beitrag dazu leisten kann.


An dieser Stelle will ich mich noch einmal im Namen von @kinderverstehen.de bei den vielen SpenderInnen bedanken, die diese umfangreiche Recherche unterstützt haben.

Ich und meine Mitarbeitenden im technischen und publizistischen Support werden für diese Arbeit von niemandem bezahlt. Ich bin deshalb für Eure Hilfe unglaublich dankbar.

Wir haben für euch die Serie als schön gestaltetes ebook aufbereitet, ihr könnt es im „Zahl, was du willst“-Modell herunterladen:


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2 Kommentare

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  • Monika Kindler

    “Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.” Erich Kästner

  • Elisabeth

    Lieber Herr Renz-Polster,
    ich dann Ihnen für diesen umfassenden aufklärende Artikel und Ihre Ausgewogenheit. Sie sind ein Anwalt der Kinder, der dringend gebraucht wird. Es ist immer wieder traurig und erschreckend, welche Abgründe sich auftun, wenn Erwachsene ihre Konflikte auf dem Rücken der Kinder austragen. Bei Ihrer Schilderung des “Tauziehens um die Kinder”, Hauptsache 50/50, was übrigens auch unterhaltsrechtliche Aspekte hat, auch wenn das Kind dann in der Zeit mehr in der Kita und bei Babysittern ist als bei dem Elternteil, das das Recht auf das Kind erstritten hat, müsste ich unwillkürlich immer an das Salomonische Urteil denken… Ja, das Kind gehört irgendwie zum Hausstand, alles muss gerecht halbe halbe geteilt werden ohne Rücksicht auf Verluste.
    noch einmal: danke, danke, danke!