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Kommentar20. Dezember 2019

“Zu enge” Bindung – eine neue Straftat?

Jugendämter stecken Kinder ins Heim - wegen angeblich zu enger Mutter-Kind-Bindung

Eine Warnung vorweg: Dieser Beitrag macht schlechte Laune. Wer ihn erst nach der Weihnachtszeit lesen will: mein vollstes Verständnis.

Eine zweite Warnung noch dazu: Was ich hier beschreibe ist so unglaublich, dass ich selbst hoffe, dass mir irgendjemand beweist, dass manches darin vielleicht doch übertrieben ist. Nur: ich habe jetzt so lange dazu recherchiert, dass ich das für ausgeschlossen halte. Alles spricht dafür, dass hier etwas ins Rutschen gekommen ist, das eigentlich unantastbar sein müsste.

Der Reihe nach. Vor wenigen Wochen titelt die taz in ihrer Lokalausgabe Nord: “Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe”

In dem Artikel beschreibt die Journalistin Kaija Kutter von Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter, weil deren Bindung zu ihren Müttern angeblich “zu eng” sei. Klartext: Kinder werden ins Heim gesteckt, um eine angeblich zu enge Mutter-Kind-Bindung zu kurieren.

42 gut dokumentierte Fälle

Einzelfälle? In dem Beitrag  berichtet die taz von 42 solchen Fällen. Und alle 42 Fälle haben dieselben Merkmale:

  • die Betroffenen sind alleinerziehende Mütter
  • die Mütter hatten sich allesamt selbst ans Jugendamt gewendet um sich entweder beraten zu lassen oder um Unterstützung zu bitten (etwa wegen Kuranträgen)
  • in keinem einzigen Fall lagen Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung oder Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen in den Familien vor
  • und in keinem einzigen Fall fühlten sich die Mütter selbst nicht in der Lage für die Erziehung ihrer Kinder zu sorgen.

Trennung von Mutter und Kind – aufgrund von Vermutungen

Vor zwei Wochen griff dann Focus Online das Thema auf und berichtet ein weiteres schier unglaubliches Detail: Keine der Inobhutnahmen erfolgte aufgrund von psychologischen oder psychiatrischen Gutachten. Vielmehr kamen die Kinder ins Heim aufgrund eigener “Diagnosen” von JugendamtsmitarbeiterInnen oder von  Verdächtigungen durch Ex-Partner, Nachbarn, Lehrerinnen oder den Eltern ehemaliger Partner. In einigen Fällen setzten sich die JugendamtsmitarbeiterInnen bei ihren Entscheidungen sogar über das Votum der eigenen Erziehungsberatungsstellen hinweg.

Ich hatte beim ersten Durchlesen noch gedacht, das kann doch alles nicht wahr sein. Das muss auf bloßem Hörensagen beruhen. Von wegen. Die Berichte beruhen auf der Auswertung durch einen renommierten Fachmann im Jugendhilfewesen, der lange Jahre als Abteilungsleiter für Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde gearbeitet hat: Wolfgang Hammer, Soziologe und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW).

Die von Herrn Hammer erstellte Studie, aus der die oben genannten Beschreibungen stammen, fasst einen neuen Trend zusammen: behördlich verordneter Bindungsabbruch wegen angeblicher übermäßiger Bindung. Wie brisant die Studie ist, zeigt ihre Zusammenfassung:

“39 alleinerziehenden Müttern und drei Großmüttern, die um Hilfe zur Bewältigung ihrer Alltagsprobleme bei Jugendämtern gebeten haben, sind ihre Kinder ohne sachliche und rechtliche Grundlage vom Staat entzogen worden oder es war eine Inobhutnahme oder Fremdunterbringung geplant. Allen 42 Eltern und allen 42 Kindern wurde ihre Beteiligungsrechte im Hilfeplanverfahren verweigert, obwohl alle Kinder im schulpflichtigen Alter waren. Mindestens zwei Drittel dieser Kinder haben als Folge der Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen deutliche gesundheitliche und schulische Verschlechterungen ihrer Lebenssituation hinnehmen müssen.”

Vorwurf: Mutter und Kind schlafen im gleichen Zimmer

Gestern nun erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Hintergrundbericht über die betroffenen Familien. Kaum auszuhalten, was die Mütter erleben mussten und weiter müssen. Und was dort dann an neuen Details geschildert wird. Anscheinend gehören nämlich zu den angeblichen Beweisen für eine zu enge Bindung folgende Tatbestände:

  • die Mutter habe das Schlafzimmer mit ihrem Kind geteilt
  • sie habe ihr Kind zuhause betreut und nicht in eine Kita gegeben
  • das Kind sei innerhalb von 6 Wochen mehrmals wegen Krankheit nicht zur Schule gegangen.

Was in dem Artikel auch beschrieben wird: mit welcher Härte die Trennung durchgesetzt wird. Eine der betroffenen Mütter darf sich ihrem Kind nicht auf unter 500 Meter nähern, sonst droht Ordnungshaft.

Und die Behandlung im Heim?

Wie grotesk die Vorstellungen von Bindung und ihrer “Heilung” in den Heimen ist, in die die Kinder dann verbracht werden, ist in der Studie von Wolfgang Hammer ebenfalls nachzulesen. Dort ist ein Bericht eines Heimes an das Jugendamt abgedruckt:

“Karl 12 Jahre (Name geändert) hat sich nach sechs Wochen immer noch nicht eingelebt. Er akzeptiert weder die Regeln der Einrichtung noch zeigt er Einsicht, dass er nur hier eine Chance hat, sich von seiner Mutter zu befreien und sein Leben neu zu ordnen. Die wöchentlich einmal stattfindenden Telefonate mit seiner Mutter und deren Briefe bringen ihn immer wieder zum Weinen und nähren in ihm die Hoffnung , bald wieder nach Hause zu dürfen. Für die nächsten drei Monate sollten deshalb die Kontakte zur Mutter eingefroren werden. In diesem Zeitraum sollten auch keine Besuche der Mutter zugelassen werden… Leider haben sich auch die schulischen Leistungen von Karl insbesondere in Deutsch und Mathematik deutlich verschlechtert. Karl ist unaufmerksam und bisweilen rebellisch und musste schon mehrmals vom Unterricht ausgeschlossen werden. Auffällig ist zudem eine erhebliche Gewichtszunahme (10 Kg in sechs Wochen).”

Wie es in diesen Fällen weiterging? Vordergründig einigermaßen positiv: “Von 42 leben 31 Kinder wieder bei ihren Müttern. Sechs Kinder sind immer noch im Heim, weil ihre Mütter zumindest vorerst den Kampf um die Rückkehr aufgegeben haben. Bei elf Familien gibt es noch offene Verfahren im Jugendamt und Familiengericht.”

Nur eben alles mit den erwartbaren Konsequenzen von schweren Traumatisierungen: “Vor dem Eingriff des Staates waren sie gut in der Schule, keines von Versetzung bedroht.” Und nach der Trennungstherapie? “Allein 17 von ihnen leiden unter Adipositas, neun von ihnen drohten mit Selbstmord, 23 wurden schlecht in der Schule, jeder zweite zeigte sich aggressiv.”

Das Erwartbare also. Und es belegt für mich eindeutig: Bei den beschriebenen Eingriffen der Jugendämter handelt es sich  um schwere Verletzungen von Kinder- und Familienrechten. Um Kindesmisshandlung im eigentlichen Sinn des Wortes.

Die Tiefenströmung macht Angst

Ich bezweifle nicht, dass Jugendämter manchmal Kinder von ihren Eltern trennen müssen, um die Kinder zu schützen. Ich bezweifle nicht, dass die MitarbeiterInnen der Jugendämter unter Druck stehen, weil ihnen immer wieder der Vorwurf gemacht wird, zu lasch oder zu spät zu handeln. Ich bestreite nicht, dass die meisten MitarbeiterInnen der Jugendämter kompetent sind und die Kinderrechte kennen und schützen. Das ist mir wichtig.

Und trotzdem macht mir die Entwicklung Angst. Aus mehreren Gründen.

Erstens scheint es so zu sein, dass immer mehr Inobhutnahmen aufgrund von besonderen Situationen in Familien erfolgen, die mit Vernachlässigung, Gewalt oder gesundheitlicher Gefährung rein GAR NICHTS zu tun haben. Ich habe Einblicke in erschütternde Fälle bekommen, in denen Kinder aus Familien genommen wurden, weil sie eben besondere Kinder hatten und deshalb mit besonderen Herausforderungen leben mussten, wie etwa Hochbegabung oder Asperger-Autismus. Hier scheint mir eine bessere Schulung und Begleitung der Jugendamt-MitarbeiterInnen dringend erforderlich.

Zweitens bin ich entsetzt darüber, dass es sich bei manchen Jugendämtern offensichtlich noch immer um mehr oder weniger geschlossene Systeme handelt, in der selbstherrliche, willkürliche Entscheidungen möglich sind. Das kann in einem solch heiklen Gebiet, in dem professionelle Arbeit und Supervision das A und O sein MÜSSEN, nicht angehen. Mich jedenfalls überfällt ein Frösteln, wenn ein Top-Experte der Jugendhilfe die Entscheidungswege in Jugendämtern so beschreibt:

“Die Korrektur der rechtswidrigen Trennung erfolgte nur durch die Familiengerichte und in nicht einem Fall durch die Jugendämter, obwohl die Beschwerden jeweils zumindest der nächst höheren Leitungsebene vorlagen. Das ist Ausdruck eines Führungsverständnisses, die Institution besser zu schützen als die Menschen, die unter Fehlentscheidungen zu leiden haben.

Drittens bin ich über den jetzt zu Tage tretenden Trend in Sorge: Da schwingen sich MitarbeiterInnen von Jugendämtern zu Bindungsexperten auf, die entscheiden, was eine richtige und was eine falsche Bindung ist? Und wissen dann auch noch gleich, was das richtige Rezept gegen die vermutete Bindungsstörung ist – die Heimunterbringung nämlich? Diese Rolle öffnet dem Missbrauch doch Tür und Tor. Jörg Fichtner, familienpsychologischer Sachverständiger, der an die Tausend Fälle für Gerichte und Jugendämter begutachtet oder begleitet hat, bringt das Problem auf den Punkt: die “zu enge Bindung” ist in Wirklichkeit keine Diagnose. Sondern eine “Scheindiagnose” – weil dafür “keine überprüfbaren diagnostischen Kriterien definiert sind.” Die Gefahr besteht also tatsächlich, dass mit dieser Scheindiagnose JugendamtsmitarbeiterInnen Familien ihre persönlichen Vorstellungen von “richtiger” Erziehung aufzwingen können.

Das ist gar nicht so weit hergeholt. Denn der Umgang der Eltern mit ihren Kindern hat sich gewandelt, in manchem Elternschaftskulturen mehr, in anderen weniger. Eltern und Kinder sind sich emotional näher gekommen, die Beziehungen sind “wärmer” geworden. Was, wenn das nicht zu den pädagogischen Vorstellungen mancher MitarbeiterInnen im Jugendamt passt? Dürfen Jugendämter jetzt entscheiden, ob es für eine “zu enge Bindung” spricht, wenn Kinder im Zimmer ihrer Mütter schlafen? Und dann als “Therapie” die Kinder in ein Heim stecken?

Was tun?

Ich bin auch da vielleicht zu emotional um hier klar zu sehen, aber so wie es ist plädiere ich für zwei Dinge:

Erstens Hoffnung: Schon lange soll das Kinder- und Jugendhilfegesetz reformiert werden.  Das Mainzer Institut für Kinder- und Jugendhilfe wertet dafür derzeit für das Bundesfamilienministerium problematische Kinderschutzverläufe aus, und hierbei sollen auch die Fallstudien von Wolfgang Hammer berücksichtigt werden. Das ist ein Hoffnungsschimmer. Auch kenne ich persönlich viele MitarbeiterInnen und auch Leitungen von Jugendämter, die angesichts des Beschriebenen die Krätze bekommen und sich für die überfällige Reform der Jugendhilfe engagieren. Für die vielen an Kinderrechten orientierten Mitarbeiter des Jugendhilfesystems müssen solche Fälle besonders bitter sein.

Zweitens Vorsicht: Bei Wolfgang Hammer ist zu lesen, dass “die Theorie sogenannter symbiotischer Mutter-Kind-Beziehungen gerade bei jüngeren Fachkräften „hoch im Kurs“ sei. Es ist also nicht zu erwarten, dass dieser Unsinn bald aufhört, und von selbst schon gar nicht. Was, wenn Mütter ans “falsche” Jugendamt oder an die “falsche” Jugendamtsmitarbeiterin geraten? Das ist nach dem Geschriebenen alles andere als auszuschliessen.

Ich würde deshalb gerade denjenigen – insbesondere alleinerziehenden Müttern – , die einen bedürfnisorientierten Lebensstil pflegen, das raten: Seid vorsichtig, wenn ihr bei Jugendämtern um Hilfe bittet. Seid insbesondere vorsichtig, wenn ein Ex mit offenen Rechnungen im Hintergrund wartet. Oder dessen Eltern. Oder problematische Nachbarn. Es ist traurig aber wahr: wenn im Jahr 2019 einem 7-jährigen Kind eine zu enge Bindung attestiert wird, weil es noch bei seiner Mutter im Zimmer schläft, dann sind Mütter in einem gewissen Sinn zu Freiwild geworden.

Ich kann nur hoffen, dass dieses eigentlich zum Schutz gebaute System durch die geschilderten Fälle zur Besinnung kommt. Und sich mit allem Nachdruck um ihre schwarzen Schafe kümmert. Nur so kann wieder Vertrauen wachsen.

101 Kommentare

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  • Tanja Wagner

    Ich bin vollkommen fertig. Ich bin machtlos, wortlos, traurig, enttäuscht, verletzt.
    Und doch bin ich dankbar, dass Sie darüber schreiben und diese “Praxis” anprangern und Mütter warnen.
    Das einem z.B. als ALG II Empfänger bzw. Kindern bis zum 6 Lebensjahr kein eigenes Zimmer zusteht, wahrscheinlich innerhalb kurzer Zeit kein Umzug ansteht und die Kinder einfach weiter bei der Mutter schlafen?
    Das Kinder bis sie 10 sind (oder älter?) im Familienbett schlafen? Werden uns demnächst die Kinder genommen, wenn wir zu sehr lieben?
    Ich hoffe nur sehr, dass die Mitarbeiter ihre TATEN bereuen….

    • Gastleser

      Ich bin mir relativ sicher, dass diese Personen so selbstherrlich sind, dass sie sich immer noch für im Recht halten. Bei uns ist es auch gruselig, was JA bzw. SkF&EDE gemeinsam abziehen.

    • Wendula Strube / #IT_AE und #IDoSP

      “Wir feiern uns selbst, weil uns niemand feiert!” Unter diesem Motto treffen sich Alleinerziehende jeden letzten Samstag im Monat, um 17.00 Uhr am Alex, an der Weltzeituhr, in Berlin. Wir waren so frech und haben den 28.09. Zum internationalen Tag Alleinerziehender stilisiert und laden alle Alleinerziehende herzlich dazu ein, mit uns zu feiern, zu quatschen und zu vernetzen. Nächstes Treffen am 28.12.2019 wird das Thema Entnahme von Kindern aus der Familie sein!

    • Danielle Graf

      Wirklich unfassbar. Und immer wieder drängt sich der Gedanke auf, dass gewisse Autoren maßgeblich zu der Annahme, dass eine enge Bindung schädlich sei, beitragen, indem sie geschwurbelten Mist über zu symbiotische Beziehungen schreiben…

      Danielle – deren schulpflichtiger Sohn immer noch jede Nacht (freiwillig) in ihr Bett krabbelt. Soll ich ihn mit Schlägen davon abhalten, damit die Bindung nicht so eng wird, liebes Jugendamt?

    • Herbert Renz-Polster

      Ich will noch einmal betonen, dass ich diesen Artikel nicht geschrieben habe, um JA-MitarbeiterInenn pauschal falsche Ansätze zu unterstellen, sondern um auf einen Misstand hinzuweisen, der einen – hoffentlich ganz kleinen – Teil der Jugendämter betrifft. Dass diese Fälle vorkommen zeigt die große Resonanz auf meiner FB-Seite, wo Mütter persönliche Erfahrungen schildern, die genau an die Wurzel des Problems gehen: dass teilweise Vorurteile gegenüber ganz normalen Familienroutinen herrschen, die dann aus Unverstand als Hinweis auf “symbiotische” Beziehungen gewertet werden. Siehe etwa dieser Bericht – was soll man denn dazu sagen?: facebook.com/…/

    • Tina

      Ich möchte hier aber einmal aufklären dass es faktisch falsch ist, dass Kinder im ALG2 Bezug bis zum 6ten Lebensjahr kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben. Kein ALG2 Empfänger hat das Recht auf eine bestimmte Zimmeranzahl! Die Kosten der Unterkunft sind nach Personen gestaffelt. Ob man dann 2,3 oder 10 Zimmer auf die erlaubten Quadratmeter zu den erlaubten Kosten hat, ist irrelevant.
      Es gibt in der Tat Jobcenter die versuchen dass durchzusetzen, dies ist jedoch absolut rechtswidrig da die Kinder spätestens mit Tag der Geburt als Person in der KdU berücksichtigt werden müssen. Durch den Familienzuwachs besteht dann eine höhere Stufe der KdU und man darf umziehen, sollte sich ein Jobcenter da quer stellen holt man sich einen Beratungshilfeschein und geht zum Anwalt, in den meisten Fällen gibt das Jobcenter dann ohne Gerichtsverhandlung schon nach.

      • Charlotte

        Guten Abend! Können Sie mir hevtl. hnsichtlich der Gesetzgebung weiterhelfen? Uns wird nämlich, aufgrund unseres Umzugswunsches, mitgeteilt, das die jetzige Wohnung (80qm auf vier Zimmer aufgeteilt) ausreichend sei. 2 Erwachsene, 2 Teenager (15 w, 13 m) und 2 Babys (17 und 2 Monate). Vielen Dank im Voraus!

    • Pädagogik Leistungskursabsolvent

      Es ist unglaublich, wie sich Menschen aufspielen können.
      Haben keine Fachkenntnisse und meinen doch die wären der Krösus.

      Wenn ich nur an die Versuche des 3. Reiches erinnern darf: Mit Hitler Zustimmung wurden Babys von den Müttern getrennt Babys um ohne Liebe aufzuwachsen.
      Es sollten alleine die Grundbedürfnisse von Nahrung und Hygiene gestillt werden, jedoch keine Zuneigung.
      Das erschreckende: Ohne emotionale Bindungen starben die Kinder.
      So hört es sich ja fast schon bei diesen JA Mitarbeitern an, als ob sie solche Verfahren wieder anzetteln wollten.

      Alleine die Ergebnisse von Kindern die in Adipositas verfallen, aufeinmal auffällig in der Schule werden, Aggressivität und sogar Selbstmordgedanken pflegen sollten doch echt mal die Alarmglocken läuten, dass es KRANKE JA Mitarbeiter gibt, die unbedingt einen Psychologen brauchen.

      Genau so bedarf es DRINGENDS einer Überarbeitung, dass ein Jugendamtmitarbeiter ohne mehrere Kontrollmechanismen nicht mehr das Leben von Familien und Kindern zerstören können um die Kinder auf die schiefe Bahn zu bringen.

      JA Mitarbeiter sollten zur Hilfe da sein, nicht zur Kontrolle und Manipulation durch den Staat zur Selbstherrlichung.

      • Herbert Renz-Polster

        Es ist glücklicherweise so, dass es sehr viele JA-MitarbeiterInnen gibt, die bestimmt nicht anders denken als Sie und die den Spagat zwischen präventiver Familienunterstützung und angemessener Interventionsbereitschaft (die auch Inobhutnahmen einschliesst) gut schaffen. Das soll und darf in dieser Diskussion nicht zu kurz kommen. Es gibt weder “die JA-Mitarbeiter” noch “die Jugendämter”, so wie es nicht “die Krippe”, “die Kita”, “die Schule”, “die Kirche”, “die Politik” usw. gibt. Ich will mit meinem Beitrag auf Auswüchse hinweisen, die von MANCHEN Jugendämtern ausgehen, von anderen nicht. Ich hoffe insbesondere, dass sich möglichst viele Jugendämter mit der jetzt sichtbar werdenden Problematik ungerechtfertigter Inobhutnahmen aufgrund von angeblich “zu enger Bildung” beschäftigen. Gell Sie verstehen, was ich meine? Dazu gehört zu eine die fachliche Auseinandersetzung mit Bindungsverläufen: was ist wirklich pathologisch, und wenn ja, wie kann Bindung gestärkt und gesichert werden? Zum zweiten, da gebe ich Ihnen Recht, braucht es eine Stärkung der Kontroll- und Supervisionsmechanismen. Hieran müssten JA-MitarbeiterInnen selbst interessiert sein, denn wer diesen Beruf reflektiert ausübt ist sich bewusst, dass es in unserer Gesellschaft wenige Positionen gibt, in denen ein Mensch mehr Macht hat in Grundrechte anderer einzugreifen als in der Arbeit in dem bunten, oft unterfinanzierten und vielfältigem politischem und gesellschaftlichem Stress ausgesetzten Jugendamt-System.

  • Susanne

    Wieder mal Danke für Ihre wichtigen Worte.
    Familien, die Hilfe suchen, finden oft nicht die Hilfe und Unterstützung, die sie bräuchten…..

    Mich macht das sehr traurig und wütend. In so vielen Bereichen muss man einfach Glück haben, an wen man da zufällig gerät….

  • Luna

    Beim Thema Jugendamt, stellen sich vermutlich bei den meisten Eltern die Nackenhaar auf. Eine unsichtbare Bedrohung ein Feind im Hintergrund. Wie die Stasi durch ihre Spitzel mit Informationen versorgt durch Lehrer, durch Nachbarn, durch Mitbürger. Als Familie kann man nur hoffen, unter dem Radar zu bleiben, bei unvermeindlichen Kontakten freundlich und kompetent genug zu wirken, dass man wieder aus dem Sichtbereich gerät. Und niemals, unter gar keinen Umständen sollte man sich freiwillig in dieses Natternnest begeben um Hilfe zu erbitten. Dann lieber durch Freunde, Verwandte oder private soziale Einrichtungen helfen lassen, wenn Not am Mann ist. Ein staatliche geduldetes Willkürsystem sollte jedem Angst machen, weil niemand sich tatsächlich sicher sein kann, was genau richtig und was genau falsch ist und wie man sicher vermeiden kann, aufs Korn genommen zu werden.

    • Herbert Renz-Polster

      Danke. Dabei ist das System eigentlich von seinen definierten Zielen her anders gedacht. Und: wir brauchen gut funktionierende Unterstützungsstellen und ja, sie müssen auch mit hoheitlicher Sanktions”macht” ausgestattet sein, weil es tatsächlich ja nicht wenige Kinderschutzfälle gibt, in denen die Rechte des Kindes entgegen Wunsch und Wille der Eltern durchgesetzt werden müssen. Insofern: das System muss nicht abgeschafft, sondern reformiert werden. Dazu müssen vor allem die Unterstützungswege für Familien ausgebaut werden. Ebenso die Präventionsangebote. Denn: wo es an Unterstützung hapert wird rasch zu Sanktionen gegriffen – meist nicht aus schlechter Absicht der JA-MitarbeiterInnen, sondern auch dort aus Hilflosigkeit. Kluge Gedanken dazu finde ich hier: taz.de/…/

  • Wer

    Auch durch die Arbeit mit Kindern höre ich immer wieder von Elternberaterinnen das sich das Familienbett nicht gehört, das verwöhnt, man müsse härter werden… so mache man sein Kind abhängig und bereite es nicht optimal aufs Leben vor „kein Wunder“ sind alle so verweichlicht und tanzen einem auf der Nase rum. Persönlich wundere ich mich sehr wo solch ein Unfug gelehrt wird. Diese Beraterinnen sind ständig in Kontakt mit Eltern und Kinder im Alter 0-6 Jahren. Es gibt in solchen Fällen keine Pflicht sich auszubilden. Erzieherinnen, Pädagoginnen, das muss reichen um qualifiziert zu sein. Ich denke hier liegt ein großes Problem.

  • Astrid

    In einem Punkt muss ich widersprechen, dieser Beitrag macht nicht einfach schlechte Laune, er macht mir Angst, er macht mich wütend, er treibt mir die Tränen in die Augen vor Entsetzen. Ich habe das gestern schon in der SZ gelesen und seitdem geht es mir nicht aus dem Kopf. Ich bin normalerweise extrem vorsichtig mit solchen Vergleichen, aber das sind doch NS Methoden, wo sonst gab es denn so etwas? Wie kann man denn ein Kind von seinen Eltern trennen, weil es eine enge Bindung hat, wie kann man darin denn etwas falsches sehen? Mein Sohn schläft auch bei uns im Bett, er kam erst mit 19 Monaten halbtags in die Krippe und war noch nie länger als sechs Stunden am Stück von mir getrennt. Ich liebe mein Kind mehr als alles auf der Welt, wenn ich mir vorstelle, dass irgendein verbittertes bösartiges Monster vom Jugendamt sich das Recht rausnehmen könnte, mir deswegen mein Kind wegzunehmen, bekomme ich panische Angst. Ich wüsste nicht, wie ich das überleben sollte.

    • Melanie Irger

      Liebe Astrid, genau das denke/fuehle ich auch. Treffend geschrieben. Melanie

  • Hannes

    Ich bin fassungslos. Ich dachte beim Lesen, dass ich träume oder in einer anderen Welt bin – bloß nicht in der Realität. Es macht mich wahnsinnig wütend so etwas zu lesen. Am liebsten würde ich die betroffenen Frauen unterstützen, so dass Sie sich einen Anwalt der Extraklasse leisten können. Was müssen diese armen Menschen und Kinder für Schmerzen erleiden. Sind diese je wieder heilbar? Solch ein einschneidendes traumatisches Erlebnis wünsche ich nicht mal meinen Feinden. Die Trennung meiner Kinder, ungewiss wie lange: Eine Geduldsprobe die mich komplett zerreissen würde, wäre ich in der Lage. Es ist schrecklich, was passiert.

    Grüße, ein Familienvater von zwei Kindern. Besten Dank Herr Renz-Polster, dass Sie klar Stellung beziehen und den Mut haben diese Methoden an den Pranger zu stellen.

    • Nicole

      Mir zieht sich alles zusammen beim lesen. Leider habe ich das als Kind selber erlebt. Allerdings ist das über 32 Jahre her (1987) Meine Mutter hat sich ans Jugendamt gewandt und nach Unterstützung gefragt. Wir (mein Bruder und ich) wurden nicht “gewaltsam” von unserer Mutter getrennt, aber das Jugendamt hat meiner Mutter so lange eingeredet, dass es keine andere Lösung gibt, als Pflegeeltern. Nur vorübergehend, nur 6-8 Wochen usw. Sie wurde so lange bearbeitet, bis sie unter Tränen zugestimmt hat. Ich war 7 Jahre bei den Pflegeeltern und es ist ein Trauma, welches ich heute noch psychologisch bearbeite.
      Ich bin auch alleinerziehende Mama eines 5 jährigen. Mir wurde auch schon gesagt, ich solle mir Hilfe beim Jugendamt holen und ich habe sofort nein gesagt. Ich könnte noch so viele Schwierigkeiten haben, aber das Jugendamt wäre die letzte Stelle, die ich kontaktieren würde. Allein aus meiner eigenen Erfahrung.

    • Sumi

      Das ist wirklich traurig. Ich bin bisher eher davon ausgegangen, es gibt einfach noch Vorurteile aus alter Zeit und dass Jugendämter heute anders arbeiten und Unterstützung bieten, Herausnahmen nur im Extremfall erfolgen. Aber was ich hier lese und auch in Zusammenhang mit Winterhoff ist schockierend und beängstigend. Statt dass Eltern Hilfe bekommen, damit sie Orientierung und Rat bekommen, werden sie sich nach solchen Vorgehensweisen erst recht nicht ans Jugendamt wenden und das zurecht 🙁

  • Dagmar

    Sie zitieren Herrn Dr. Hammer, ” … dass „die Theorie sogenannter symbiotischer Mutter-Kind-Beziehungen gerade bei jüngeren Fachkräften „hoch im Kurs“ sei. …”

    Dabei kommt mir unwillkürlich die Frage, woher diese jungen Fachkräfte die Theorie haben?
    Lernen die jungen Pädagogen die Theorie in ihrer Ausbildung/in Ihrem Studium?
    Wo taucht sie in entsprechender Fachliteratur auf?
    Wer verbreitet diese Theorie und warum ist sie gerade bei jungen Fachkräften so beliebt?

    Um das Problem an der Wurzel packen zu können, müsste man zuerst einmal wissen, woher das Problem, die seltsame Theorie kommt.

    Ich bin selbst eine betroffene alleinerziehende und zudem noch behinderte Mutter, die die Inobhutnahme ihrer Tochter im Alter von 5 Jahren erleben durfte. Auch in meinem Fall war das Familienbett und eine eher bindungsorientierte Erziehung mit einer der ersten Zankäpfel zwischen der Sachbearbeiterin beim JA und mir.

    Heute betreue ich zusammen mit anderen Betroffenen eine Facebook-Gruppe zum Thema “Jugendamt-Erfahrungen sammeln”, in der diese und ähnliche Problematiken häufiger auftauchen.
    Zudem engagiere ich mich im Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. und bin gerade dabei eine lokale SHG für diese Zielgruppe ins Leben zu rufen.

    • Herbert Renz-Polster

      Einfach Danke, dass Sie das teilen, ich bin selber ratlos, aber ich weiß, dass die Ausbildung von SozialpädagogInnen wie auch die von ErzieherInnen nach sehr unterschiedlichen “Schulen” erfolgt, und dass es da nichts gibt, was es nicht gibt hat zuletzt die Debatte rund um den Film Elternschule gezeigt – der dort gezeigte therapeutische Ansatz wird von namhaften Psychologen und Verbänden (wie etwa der Dt Gesellschaft für Verhaltenstherapie) gut geheißen.

      • Sandra

        Ich wurde beim Entwicklungsgespräch in der Krippe von der jungen Erzieherin gefragt, wo mein 1,5 jähriger Sohn schläft und habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass wir in einem Bett schlafen. Mit hochgezogenen Augenbrauen würde gefragt, ob er denn wenigstens eigenes Bett hätte. Das wurde dann auch notiert. Ich hab mich damals über die Frage gewundert, aber sie war wohl Teil
        eines vorgegebenen Fragenkatalogs. P. S. Er schläft immer noch bei uns 🙂

      • Kiwi

        Hallo, so wie ich das mitbekommen haben lernen das die Erzieher oft tatsächlich in ihrer Erzieherausbildung. Bin selbst Erzieherin und Sozialpädagogin ( erstes seit 20 Jahren, zweites seit 10 Jahren). Der Begriff Symbiose kommt ja aus der Psychoanalytischen Theorie und Praxis. Mir kommt es auch so vor das auch das in der Ausbildung der Erzieher etabliert hat und viele Dozenten lehren das so. Ich hab wirklich viele Diskussionen mit Erziehern und auch Sozialpädagogen erlebt die auch Bücher von Winterhoff befürworten. Ich halte die Ausbildungsqualität für Erzieher sehr fragwürdig. Es gibt keine einheitlichen Standards. Dann kommt so etwas heraus was man im pädagogischen Alltag in Kitas und auch Jugendämtern erlebt.

        Ich hab da auch als Beruflerin langsam echt die Schnauze voll. Auch in Kinder- und Jugendnotdiensten werden Kleinkinder und Babys in dunkle Zimmer gesteckt um zu lernen sich selbst zu beruhigen und alleine schlafen zu lernen. Alles erlebt und für mich die Bedürfnis- , Beziehungs und Bindungsorientiert denkt und lebt kaum aus zu halten! Junge wie alte Kollegen machen da mit!

      • Sumi

        Ganz ehrlich, ich bin Sozialarbeiterin und könnte sowohl in der freien Jugendhilfe, wie auch im Jugendamt arbeiten. Im Studium hatten wir minimal etwas zu Pädagogik, null zu Kindererziehung. Erst nach der Geburt meiner Tochter habe ich mich selbst intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich kann mir vorstellen, wie unsicher und beeinflussbar jemand ist, der nur mit dem Sozialarbeitsstudium in so eine Position kommt. Da hängt es dann sicher sehr davon ab, wie die Kollegen drauf sind, was es für Fortbildungen gibt usw. Also anscheinend auch keine einheitlichen Qualitätsstandards? Gruselig.

  • Omi

    Danke das sie darüber schreiben. Unserer Tochter wurde auch angedroht, ” Wenn sie nicht kooperiert bekommt sie Ihren Sohn weggenommen. Bei Ihr wäre auch die Bindung zu eng”
    Wenn man das alles ” Live ” mitbekommt und man sieht wie hilflos man diesen Menschen ausgeliefert ist , es ist unfassbar.
    Das soll zum Kindeswohle dienen , es ist unglaublich wie hier kleine Seelen kaputt gespielt werden.
    Wir sagen immer ” Das Jugendamt schafft Arbeit für das ASB , der ASB schafft Arbeit für die Phsychologen und Kinderphsychologen.
    Warum laufen denn immer mehr Kinder weg, warum geraten denn solche Kinder immer mehr auf die schiefe Bahn. Sie werden doch nicht so geboren, nein sie werden dazu gemacht.
    Ich hatte bis zum 7. Lebensjahr mit meinem Bruder im elterlichen Schlafzimmer geschlafen ( war doch normal , da es gar nicht soviele Wohnungen mit Kinderzimmer gab ) Wir hatten doch auch kein Kinderzimmer , da hat kein Hahn danach gefragt. Als unsere Tochter geboren wurde, mussten wir im Krankenhaus unterschreiben, dass sie bis zum 3. Lebensjahr mit im Schlafzimmer der Eltern zu schlafen hat ( wegen dem plötzlichen Kindstod ansonsten macht man sich strafbar ) und heute geht man hin und holt die Kinder gewaltsam raus , weil die Bindung zur Mutter zu eng ist
    Wo sind wir nur hingeraten und was sind das nur für Methoden. Was sitzen da für Menschen die sich solche Rechte raus nehmen. Frage mich, was sie machen würden, wenn es sie selbst betreffen würde oder Einen aus Ihrer Familie.
    Die Frage ist auch ” Wo ist da der Kinderschutzbund?????
    Ich kann heute immer mehr nachvollziehen , wo Mütter früher in Krankenhäusern gesagt bekommen haben , Ihre Kinder wären angeblich tod und dabei wurden sie Zwangsadoptiert ( Stasi lässt grüßen )

    Hoffentlich nimmt das bald ein Ende und hoffentlich schauen hier noch mehr Leute wie sie darauf und es kommt in die Medien. Es muss öffentlich gemacht werden, dass kann doch so nicht mehr weiter gehen

  • Saskia F.

    Leider passt das alles total zu dem, was in diesem Land grade passiert. Eltern werden auf Gesetzeswegen immer mehr entmündigt. Es ist gruselig und traurig zugleich. Alleinerziehende sind natürlich leichtes Futter. Haben sie doch meist einen Ex im Nacken. Es ist sehr sehr schlimm Was hier passiert. Und ich denke, mit Impfpflicht und Kinderrechten wird das alles keinesfalls besser.

  • Ella

    Ich kann diese Vorgehensweise bestätigen, ich habe fast mein Kind deswegen verloren. Mit zwei Jahren schlief es stets im Elternbett. Wir hatten eine SPFH, die uns aufgedrängt hat, dass das Kind im Kinderzimmer schlafen muss, sie hat es ohne Absprache in den Bericht ans JA verfasst und somit war es amtlich, obwohl das Kind sein eigenes Bett zwar hatte, aber nicht darin schlafen wollte. Vor dem Jugendamt gab es eindringliche Unterredung, wo mir die ganze Tragweite durch die Blume versteckt klar wurde: Kindes Entzug droht! Nachdem die vielgepriesene “Konsequenz” nicht gefruchtet hat, unser Kind teilweise pitschnass vor Stress war, Kontrollen (Überraschungsbesuche) zu noch mehr Stress führten und immer die Angst im Nacken saß, haben wir uns für eine Lüge entschieden. Ja, das Kind schläft endlich alleine im eigenen Zimmer, gegen Kontrollen Klingel ausgestellt und die Fahne in den Wind gehängt. Leider hat die Bindung darunter gelitten. Und wir hatten erst gedacht, es sei wirklich eine Hilfe. Es war auch eine ganz junge SPFH, gerade fertig studiert. Leider ist unser Kind auffällig, Richtung ADHS, so dass wir immer wieder ins Visier geraten.

  • Beate

    Ich musste das auch erleben, dank meinem Ex.
    Unser Sohn hat lange bei mir geschlafen im Bett, war durch viele Krankenhausaufenthalte eh traumatisiert und brauchte viel Nähe.
    Meinem Ex missfiel die Nähe und er hat das JA eingeschaltet und uns wurde massiv Druck gemach. Danach ging er zu Gericht und uns wurde zu eine enge Bindung attestiert und das Kind kam zum Vater.

    Mein Sohn ist schwer geschädigt dadurch, hat schlimme Wutanfälle, musste nun auf die Förderschule und ist stark auffällig.

    Bisher kein Happy End.

  • Stefanie

    Mich macht es maßlos wütend, dass hier so schier blind bloßen Artikeln geglaubt wird und dazu blind irgendwelche Blogartikel verfasst werden, ohne dem auch mal nach zu gehen und zu hinterfragen. Die Studie des Herrn lieben Soziologen beruht einzig und allein auf zugerufenen Aussagen. Diese Studie wurde nicht empirisch erforscht, dass sagt auch Herr Soziologe selber! Niemals finden Inobhutnahmen wegen einer zu engen Bindung statt, also wer diesen Blödsinn glaubt, der sollte sich erstmal mit der Tätigkeit eines Sozialarbeiters beim Jugendamt wirklich vertraut machen, bevor man hier solch einen Quark schreibt. Inobhutnahmen müssen vor Gericht gerechtfertigt werden, da reicht eine bloße Begründung einer zu engen Bindung definitiv nicht aus! Wir sind dafür da Hilfen zur Erziehung zu leisten, Eltern in Krisensituationen beiseite zu stehen und um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Wir nehmen Kinder in Obhut wo Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und Kindern ernsthaften Gefahren ausgesetzt werden, die ihrer kindlichen Entwicklung schaden! Ehrlich ich wäre froh, wenn mehr Eltern ihre Kinder bei sich schlafen lassen würden, oder ihnen die nötige Beachtung und Aufmerksamkeit schenken, die sie brauchen! Und für mich gehört die bedingungslose Verfügbarkeit der Eltern dazu!! Dazu sollte man bitte Bedenken, dass wir Sozialarbeiter keine Glaskugel haben in der wir schauen können. Passiert nämlich einem Kind was, sind wir Sozialarbeiter diejenigen, die sich dafür rechtfertigen müssen, warum das geschehen konnte und dann ist der Aufschrei genauso laut, wo denn die lieben Sozialarbeiter waren! Auch wir haben Familie! Und genau solche falschen Artikel machen uns die Arbeit so so schwer die Hilfe zu Leisten, die manche Familien so gut gebrauchen könnten und sich aus Angst aber nicht trauen sich an uns zu wenden!! Grüße einer wütenden Sozialarbeiterin aus einem Jugendamt eines Berliner Problembezirks.

    • Stefanie

      P.s. und alle meiner 3 Kinder schlafen bei mir im Familienbett, mein Größter auf eine freien Schule und werden absolut bindungs- und #bedürfnisorientiert (unerzogen) begleitet.

      • Dagmar

        Sehr geehrte Stefanie,
        das was Se schreiben, zeigt mir, dass Sie die Fallstudie von Herrn Dr. Hammer und insbesondere seine Einleitung, in der er seine Arbeit selbst genau einordnet, NICHT gelesen haben.
        Herrn Dr. Hammer lagen alle Jugendamtsakten der untersuchten Fälle vor und er hat mit allen betroffenen Parteien gespochen. Von daher steht auf jeden Fall eines fest: die beschriebene Problematik existiert und die Fälle sind wahrheitsgemäß wiedergegeben.
        Er schreibt sehr deutlich, dass es sich bei seinem Bericht NICHT um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, sondern er mit diesen Fallstudien auf eine erschreckend Entwicklung in der Jugendhilfe/in den Jugendämtern aufmerksam machen will, um zu erreichen, dass diese Vorgänge genauer und wissenschaftlich untersucht und von der Politik, Fachleuten und Medien aufgegriffen werden.
        Das Problem in dem System Jugendamt und Jugendhilfe sind Mitarbeiter mit genau dieser Einstellung, wie Sie hier zutage legen.
        Die sich über alle (berechtigte!) Kritik erhaben fühlen und die Existenz jeglicher Probleme im System einfach ignorieren und mit einer Vogelstrauß-Mentalität lieber den Kopf in den Sand stecken

    • Herbert Renz-Polster

      @ Stephanie, Danke, Sie beschreiben genau, was ich ausdrücken wollte/will:
      Das System Jugendhilfe funktioniert teilweise gut, es ist getragen von sehr vielen kompetenten Fachkräften, die alles tun um das von Ihnen beschriebene Ziel für Familien zu erreichen. Gleichzeitig hat dieses System eindeutige Schwachstellen und teilweise auch himmelschreiende Defekte, die nicht nur in irgendwelchen obskuren Blogs sondern auch im Bundestag Thema sind und zur von der Bundesregierung unterstützten und derzeit politisch umzusetzenden Reformanstrengung geführt haben. Die Auseinandersetzung mit und Dokumentation von hochproblematischen Inobhutnahmen durch das Mainzer Institut für Kinder-und Jugendhilfe gehört dazu: kinderschutzverlaeufe.de/…/
      Ich denke es ist im Interesse eines lernenden Systems, dass solche Fälle nicht negiert sondern abgearbeitet werden. Ich bitte noch einmal die Studie von Dr. Hammer zu lesen statt ihm mangelde Empirie vorzuwerfen. Ich persönlich finde, dass die Fallstudien sowohl von ihrer Dokumentation her als auch von ihrer Anzahl her ein ausreichendes wissenschaftliches “Gewicht” haben um ernst genommen zu werden. Und apropos, ich finde die Dokumentation widerspricht EINDEUTIG Ihrer These nach der Inobhutnahmen niemals wegen einer zu engen Bindung stattfinden. Nicht umsonst gab es dazu beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren: rechtslupe.de/…/
      und daraus entwickelte juristische Kommentare zum besseren Umgang mit “Symbiose”-Vorwürfen: dejure.org/…/
      Danke für Ihren Kommentar! HRP

    • ETW0

      Ich selbst bin auch etwas verwundert, dass sowas überhaupt möglich ist. (Allerdings war ich das auch bei “Original Play”). Wenn man sich hier durch die Kommentare liest, scheint es aber so etwas tatsächlich zu geben, oder nicht?

  • Barbara Titz

    “Zu enge Bindung” … was genau soll das heißen? Ist das eine “Krankheit”? Was für ein Arzt würde denn sowas diagnostizieren?

    Mich macht das Thema total fassungslos und ich hoffe sehr, dass diesen Methoden der JAs Einhalt geboten wird.

  • Kira

    Ich bin wütend, traurig und fassungslos! Gerne würde ich den Artikel auch auf Instagram teilen, ist das möglich?

    • Herbert Renz-Polster

      Aber natürlich doch! lg
      hrp

  • Jana

    Lieber Herr Renz-Polster,

    ich bin entsetzt! Natürlich gibt es eine zu enge (und damit unnatürliche) Bindung, aber dass Jugendamtmitarbeiter darüber ratzfatz entscheiden (können)? Ich habe so einen Fall in der Familie, die Mutter mißbraucht den Jungen als Partner-Ersatz. Trotz Intervention des getrennten Vaters passierte hier nichts, nun ist der junge Mann fast erwachsen.
    Eine unbeschwerte Kindheit hatte er nie, musste er sich doch mit den Problemen seiner Mutter rumschlagen, die nicht seine waren. Immer, wenn das Jungendamt dann doch mal dem Vater wenigstens aufmerksam zuhörte, zog die Mutter mit dem Jungen wieder weg. Da half auch kein gemeinsames Sorgerecht.
    Der Junge ist echt schwierig, man merkt ihm an, das er keine “normale” Kindheit hatte. Das auszuführen führt jetzt zu weit, aber es war ganz klar zu erkennen, selbst für mich als “Laien”, dass er seelisch mißbraucht wurde.
    Da müsste es doch systemische Vorgehensweisen geben, um diesen Mißbrauch zu erkennen. Nur weil die Beziehung eng ist und beide im selben Bett schlafen? Das ist in meinen Augen ein normales Verhalten, ich kann es nicht verstehen.
    Wenn mein Mann unterwegs ist, schläft mein Sohn (10) auch bei mir… Wer bitte definiert “zu eng”? Woran macht man es fest? Das gruseligste ist für mich, aufgrund der schwierigkeiten der Kinder den Kontakt noch weiter einzufrieren, manchmal sogar für MONATE! ich bin in der DDR aufgewachsen, ich dachte, DIESE Methoden hätten wir hinter uns gelassen…Oh Gott

  • Wagner

    Was passiert hier in dem Staat ? Da läuft doch einiges falsch. Das macht mich wütend und ich bin schockiert. Kinder können sich doch nur gut entwickeln, wenn man ihnen Liebe und Nähe gibt und auf ihre Bedürfnisse eingeht. Da läuft doch alles optimal. Das Jugendamt hat da überhaupt kein Mitspracherecht. Die Gesellschaft verroht immer mehr und das wird auch noch gefördert. Das Wichtigste ist einfach zu funktionieren.

  • Christine Finke

    Lieber Herr Renz-Polster,
    vielen Dank, dass Sie sich des Themas angenommen haben. Ihre Stimme hat Gewicht, Sie sind ein Mann, Sie sind nicht bekannt dafür, panisch überzureagieren.
    Für mich als Lobbyistin und Aktivistin, die sich seit vielen Jahren für Alleinerziehende und gegen ihre Diskriminierung einsetzt, ist das alles nicht neu, aber die breite Öffentlichkeit hat eben keinen Schimmer, wie schlimm es um unser Jugendhilfesystem bestellt ist. Wir brauchen dringend eine unabhängige Ombudsstelle und vor allem Schulungen der MitarbeiterInnnen der Jugendämter, wie Sie ja auch vermuten.
    Was an den Fällen, die Hammer vorstellt, auch besonders interessant ist: dass alle Frauen Abitur/Bildung hatten und nicht einfach alles hinnahmen, was vom Amt kam. Es wird tatsächlich dort nicht gerne gesehen, wenn Frauen “uneinsichtig” sind oder den Empfehlungen des Amts nicht sofort folgen. Das ist sehr problematisch, weil es aufgrund der Wächterfunktion sowieso schon ein ungleiches Machtverhältnis zwischen Hilfesuchenden und Jugendamt gibt.
    Viele herzliche Grüße und nochmals Danke,
    Christine Finke

  • Monika Kindler

    Jugendämter machen sich ihre eigenen Gesetze – das ist GESETZES-WIDRIG!
    Wer ist zuständig für solche desolaten Zustände? Bitte, Herr Dr. Renz-Polster, schicken Sie diese Ihre hervorragende Analyse nach tausend Recherchen, der Regierung, der Familienministerin, allen Zuständigen! Allen mit cc-Kopie, damit DRUCK entsteht, niemand kann sich dann mehr herausreden.
    Wem sollte, kann, darf ich das weiterschicken? Weite Verbreitung auch in den Medien ist not-wendig.

  • Jana

    Bin ich froh, dass ich mich doch nicht um eine Mutter-Kind-Kur beworben habe, beim Übergang von Elternzeit-Beruf-KiTa hatte ich auch so richtig zu tun, die Lösung war am Ende ein neuer Arbeitgeber. Ich gehöre auch zu diesen “schlechten” Müttern, mein Kind schläft im Familienbett und wird mit fast 2 Jahren nich gestillt, skandalös

  • Sielu

    Alleinerziehende Mütter, die zb auf eine Sozialwohnung angewiesen sind und nur ein Kind haben, bekommen oft nur eine Zweiraum-Wohnung…
    Ansonsten grassiert diese Krankheit aber leider auch bei Gerichten und Verfahrensbeiständen, zb wenn es um Umgang geht, da kann eine Mutter schnell mal nicht loslassen, wenn das 5 jährige Kind noch nicht bei Anderen übernachtet hat und nicht beim Vater schlafen will… Überhaupt sind Alleinerziehende ständig im Fokus von Vorwürfen, vielleicht weil sie zu sehr an patriarchalen Vorstellungen, dass der Vater/Mann per se notwendig sei, rütteln…

  • Julia

    Danke für diesen Artikel! Wenn wir diese Entwicklung in Hinblick auf die geplante Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz betrachten, wird mir Angst und Bange.
    Ich frage mich, was hier in diesem Land gerade passiert und wie wir das verhindern können.

    Wir sollten die Gefahr der drohenden Grundgesetzänderung nicht unterschätzen und dringend aktiv werden! Die in diesem Text beschriebene Entwicklung kann schnell an Fahrt zunehmen, wenn einmal das Verhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern verrutscht wurde.

  • Anonym bitte

    In letzter Zeit leide ich oft darunter dass ich über diese Tatsachen mit niemandem reden kann.

    Sogar die anonyme Telefonseelsorge belästigt einen mit fürchterlichen Lügen, dass alles in Ordnung und das Jugendamt “gut” sei. Ganz egal was man über die Realität berichtet.

    Dies ist etwas, was ich auch noch nie anders erlebt habe, es sei denn es handelt sich um eine bösartig-kriminelle Person, die negativ übers Jugendamt spricht. Aber mit so jemand möchte man als guter Mensch auch nicht sprechen.

    Der Rest der Menschheit besteht auf Lügen, dass das Jugendamt “gut” und alles was es tut, gut sein muss.
    So kann man keine Unterhaltung führen.

    Es ist als ob man mit jemandem reden soll, der sagt, dass Elefanten fliegen können. Und man kann niemanden finden, dem man erzählen kann, dass Elefanten nicht fliegen.

    Leider gibt es sogar Haufenweise gute und liebe Menschen, die auf dieser Lüge beharren, was einfach nur weh tut und meistens zum Schweigen animiert.

    Man kommt in so einem Gespräch dann auch niemals dazu, sein Leid oder bestimmte Ängste zu berichten um um Hilfe zu fragen, weil man erstmal 1-2 Stunden beweisen soll, warum Elefanten nicht fliegen. Bis man aufgibt und somit wegen seiner Ängste gar nicht Hilfe bekommt.

    Auch wird ein Mensch, dem man sich über “die Gefahr Jugendamt” anvertraut, einem sofort, ‘nicht vorhandene Hilfsbedürftigkeit’ unterstellen.

    Wenn man gerade halbwegs in Sicherheit und die Kinder mit einem sind, ist es noch gefährlicher.

    Die Gefahr bohrt sich wie ein Messer in mich sobald ich diese rieche, fühle, höre .

    Das kann manchmal starke Intuition und vor allem richtige Intuition sein. Mit geht es jetzt gerade so und ich leide sehr stark darunter bis ich die Gefahr wieder abgewendet habe und hoffentlich schaffen werde, es erfolgreich abzuwenden, den Kontakt zu jemand abzubrechen oder etwas zu löschen, Personen die man im alltäglichen Leben überall sieht und auch braucht. Es lauert die Gefahr überall aber manchmal schlägt sie zu, wo man die Gefahr schon stark riechen kann.

    Dann muss man sofort den Kontakt abbrechen und diesen Ort, sofort wechseln. Ich meine nicht den Wohnort. Der ist ja wegen dem Finanziellen und allen Verlusten der letzte Weg .

    Ich leide auch gerade jetzt unter Angst, weil ich so eine Gefahr (zur Zeit Jugendamt-frei) gerochen habe. Ich durchlebe daher schreckliche Angst so kurz vor Weihnachten, bis die Gefahr abgewendet wurde. Die Angst, dass es zu einem Jugendamt-Kontakt führt.

    Alles auf einen Jugendamt-Kontakt Folgende ist Grauen, was andere nicht glauben oder belogen werden.

  • Jasmin

    Puh… Da bekommt man ja Angst.
    Da will man sich Hilfe holen und dann sowas.
    Mir blutet das Herz.
    Ich hoffe, den Familien wird jetzt richtig geholfen.

  • Sami

    Mich haben die Artikel darüber ebenso schockiert. Jeder sollte doch das freie Recht haben entscheiden zu dürfen, welche Erziehung und auf welcher emotionalen Ebene in den eigenen vier Wänden stattfindet. Meine Arbeitskollegin erzählte mir vor kurzem noch, dass ihre Freundin nun beim Jugenamt arbeitet und Einblick in Familien erhält so wie entscheiden darf, ob ein Kind dort bleiben kann oder nicht. Zuvor war sie Intensiv Kinderkrankenschwester und hat keinerlei Umschulung oder Erfahrung in dem Bereich!!

  • Martha

    Wir sind längst in Nazi Zeiten angekommen! Ein Bankkaufmann mit anhängen Steuerhinterziehung Verfahren zwingt Eltern ihre Kinder mit Giftspritzen impfen zu lassen, Kinder werden Müttern weggenommen und Pädophilen werden Tür und Tor geöffnet mit playing Game..das ist der Wahnsinn, ein satanistisches System wird heimlich installiert..das ist alles nicht zu fassen!

    • Anonym bitte

      Ja nicht zu fassen. Aber wahr.

      Ich dachte auch schon der Mafia-boss des Grauens und Bösen steht vor mir.

      Und eigentlich tat er das auch..

      Es glaubt nur der, dem es passiert.

      • Anonym bitte

        Das satanische System ist bereits weitgehend installiert, tarnt sich aber durch ein falsches Lichtgewand. Traurig, aber leider wahr!

  • Dagmar Beier

    In der verlinkten Studie von Wolfgang Hammer wird ein Fernsehbericht vom 22.10.19 : Das soll Recht sein ? erwähnt. Ich habe zwar die Inhaltsangabe gefunden , aber leider nicht den Film. Hat jemand vielleicht etwas mehr Glück gehabt und könnte einen Link setzen ?
    Zitat Hammer :
    Die 42 Fälle zeigen auch, dass man in Deutschland Verfassungsrecht brechen kann, ohne dass in den Behörden, die dafür verantwortlich sind, und sich als Lobby – Amt für Kinder verstehen, eine verfassungsrechtliche Kontrolle ihres Handelns durch die
    Leitungsebene erfolgt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu anlogen
    Fallkonstellationen sogenannter symbiotischer Mutter – Kind – Beziehungen von 2014 , in denen ein Mädchen wegen zu enger Beziehung zu ihrer Mutter in ein Heim
    verbracht wurde, wird dem Jugendamt vorgeworfen, ein vom Grundgesetz Art. 6 nicht gedeckten schweren Eingriff in die Rechte der Mutter und des Kindes vorgenommen
    zu haben ( siehe auch ARD vom 22.10.19 : Das soll Recht sein ?). Seit diesem Urteil des BVerG hätte keiner der 42 Fälle mehr vorkommen dürfen.

    Immerhin ist diese Praxis in 42 Fällen in 42 Jugendämtern in sechs Bundesländern
    festzustellen.

    Zitat Ende

    42 Jugendämter in 6 Bundesländern liest sich wie Spitze vom Eisberg.
    Auch , wenn es mit Sicherheit gut arbeitende JA gibt , steht ganz offensichtlich solchen schlimmen Straftaten , wie sie beschrieben werden nichts entgegen.
    Ich gehe auch davon aus , das die Opfer keine Entschädigungen bekommen und die Täter nicht bestraft werden.
    Solange das so ist , werden solche Straftaten sicher auch begangen werden.

    • Rosebrock

      Herrn Hammer sind viel mehr entkinderte Eltern begegnet, das schreibt er auch selbst. Manche Familiensituationen sind jedoch so “verzwickt”, Eltern sind “eingeschüchtert” (nicht selten auch vom Jugendamt / Gericht), so dass ihre “Fälle” nicht zu tiefergehender Untersuchung und Dokumentation taugten.
      Ich hatte eine Facebookgruppe zu der Thematik, zu der nach 5 Monaten 155 Personen gehörten. Anfang Januar hat mich facebook jedoch “rausgeworfen” (Meinungsfreiheit in Deutschland!) – OHNE jede Angabe von Gründen. Schade.
      Manchmal ist Wahrheit eben nicht erwünscht (ich habe selbstverständlich auch viele andere Themen bearbeitet, denn positive Inhalte sind die beste Grundlage für gelingendes Leben und gute Beziehungen untereinander… .)

  • Katja

    Lieber Herr Renz-Polster,

    so sehr ich Ihre Sorge verstehe, ich bin enttäuscht, dass Sie so wenig Hintergründe recherchiert haben. Allein die Statistik: 42 Fälle. In welcher Region? In welchem Zeitraum? Mit welcher Grundgesamtheit (also Zahl der erfolgten Herausnahmen in dieser Region in der betrachteten Zeit)? So kann man doch gar nichts über diese Zahlen sagen.
    Dass zu den Einzelfällen wenig herauszufinden ist, ist schade. Aber auch die Studie, auf die Sie sich beziehen, bleibt nebulös: Mit welchem Verfahren und nach welcher Quellenlage wurde dort was genau untersucht?
    So klingt es für mich verdächtig nach dem üblichen Jugendamtbashing – und nicht nach einer (meines Erachtens sehr notwendigen) kritischen Auseinandersetzung mit dieser Behörde.

    Viele Grüße
    K.

    • Max

      Danke für diesen Kommentar!

      Wenn Kinder wirklich aufgrund “zu enger Bindung” (diese Begründung habe ich zumindest in unserem Amt noch nie gehört) in Obhut genommen werden, ist das falsch. Keine Frage.

      Ein psychiatrisches Gutachten oder Erziehungsgutachten kann Monate dauern – soll eine Inobhutnahme dann nicht durchgeführt werden, wenn z.B. das Kind in einer Drogenhöhle aufwächst oder Unterernährt ist?

      Mich kotzt diese Einseitige Betrachtungsweise an. Und die Berichterstattung in der Presse ist zu diesen Themen auch meist recht einseitig gefärbt.

      Das JA ist die erste Instanz für Gefahr im Verzug. Das Gericht entscheidet dann. Und das ist gut so.

      • Herbert Renz-Polster

        @Vera: ich habe zu der Studie von Dr. Hammer in meinem Beitrag verlinkt.
        Ich lese nun immer wieder Kommentare, in denen behauptet wird die beschriebenen Fälle könne es gar nicht geben, oft verbunden mit subtilen Hinweisen mangelnder Sorgfalt. “Haben Sie die Studie überhaupt gelesen” – fragen Sie? Wie nett. Ein anderer Beitrag redet von einem “lieben Herrn Soziologen”, dem ja wohl nicht zu trauen sei.
        Deshalb folgende Informationen:
        Ich habe auf die Studie in meinem Beitrag verlinkt, Sie kann auch von Ihnen gelesen werden (hier noch einmal ein Direktlink: s62c18cf55e067919.jimcontent.com/…/
        Der “liebe Herr Soziologe”, also der Autor der Studie heisst Dr. Wolfgang Hammer und ist unbestritten einer der renommiertesten Experten im Bereich von Inobhutnahmen im Jugendhilfesektor, ich hänge einen Ausschnitt aus seiner Vita an.
        • 1990 – 1991 Vertreter der 11 alten Bundes-Länder in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Vorbe-reitung der Deutschen Einheit
        • 1990 – 1992 Mitwirkung als Berater beim Aufbau von Jugendhilfestrukturen in Mecklenburg Vor-pommern und in Dresden
        • Von 1980 bis 1987 Vorsitzender des Fachausschusses Jugendarbeit der Bundesarbeitsgemein-schaft der Landesjugendämter
        • Von 1984 bis 1991 Vorsitzender der Jugendpflegekommission der Obersten Jugendbehörden der Länder
        • 2010 Mitherausgeber und Mit – Autor des Standardwerkes „Kinderschutz – Risiken erkennen , Spannungsverhältnisse gestalten “ im Klett-Cotta Verlag
        ( Autorenbeiträge u.a. von Holger Ziegler, Jörg Fegert, Thomas Meysen, Heinz Kindler , Ute Ziegenhain )
        • Von 2006 bis 2012 Ko-Koordinator und Ko-Sprecher der 16 Bundes – Länder für den Bereich Kin-der- und Jugendpolitik und Kinderschutz
        • Seit 1972 bis 2018 ca. 110 Veröffentlichungen zu den Themenbereichen:
        Jugendhilfe, Jugendpolitik, Kinder- und Jugendschutz, Kinderarmut, Kinderrechte, Neue Steue-rungsmodelle, Bildungsdebatte, Soziale Stadt, Kommunale Fach- und –Finanzsteuerung, Reform des Kinder-und Jugendhilfegesetzes, Inobhutnahmen/Fremdunterbringungen

        • Vera

          Hallo Herr Renz-Polster,
          vielen Dank für Ihre Antwort. Es tut mir leid, dass meine Frage bei Ihnen offenbar völlig falsch ankam. Ich habe auch nicht gefragt, “ob Sie die Studie überhaupt gelesen haben”, sondern geäußert, dass mich interessieren würde, ob dem so ist. Darin lag definitiv kein versteckter Vorwurf, sondern Interesse – weil ich Ihre Artikel als sehr gut fundiert und recherchiert kenne, weil ich gehofft habe, dass Sie die Studie gelesen haben und mir eine Quelle nennen können. Vielen Dank im Übrigen auch für das nochmalige Verlinken, tatsächlich habe ich im Fließtext gar nicht darauf geachtet sondern nur die Quellen angeschaut. Auf die Studie bin ich nun sehr gespannt.
          Sehr schade finde ich, dass mein Kommentar komplett gelöscht wurde, statt die Möglichkeit zur Diskussion zu geben. Ich finde es durchaus wichtig, darauf hinzuweisen, dass kein Jugendamt die Befugnis hat, Kinder aus Familien herauszunehmen, weil hierzu einfach immernoch zu viele falsche Vorstellungen existieren. Was ich ausgeführt habe, sind die rechtlichen Grundlagen bei Kindeswohlgefährdungen in Jugendämtern. Wenn es stimmt, was zumindest in den journalistischen Artikeln beschrieben wird, dass die Mitarbeiter von Jugendämern gegen den Willen der Eltern Kinder fremduntergebracht haben, ist das gesetzeswidrig. Ich denke es darf erstmal erstaunen, dass das in 42 Fällen möglich gewesen sein sollte, oder?
          Und nochmal: Ich will nicht behaupten, dass in dem gesamten System alles gut läuft. Ich will auch nicht sagen, dass diese 42 Fälle nicht stattgefunden haben (können). Ich sage nur, dass in der journalistischen Berichterstattung (die Studie habe ich ja noch nicht gelesen) ENTWEDER Details fehlen ODER das Vorgehen nicht gesetzeskonform war. Das genauer zu betrachten finde ich im Übrigen auch wichtig, wenn darüber nachgedacht wird, was genau schief läuft und wo Verbesserungsbedarf besteht.
          Ich hatte ja auch geschrieben, dass ich eine bessere Ausbildung der JA-Mitarbeiter für wichtig halte. Nicht zuletzt was die rechtlichen Hintergründe angeht.
          Was mich nur wirklich betroffen macht ist, wenn das JA immer wieder als Institution hingestellt wird, die die Macht hat, Kinder aus Familien zu nehmen. Dem ist rechtlich gesehen nicht so. Und es hilft nichts, wenn betroffene Mütter das glauben, weil sie so auch keine Hilfe bei den Gerichten suchen werden. Wobei es sicherlich auch fragwürdige Entscheidungen der Gerichte gibt, was das nächste Thema ist – nicht nur im JA gehört etwas geändert, sondern auch da, wo letztendlich die Entscheidungen getroffen werden. Auch in diesem Sinne halte ich die einseitige Betrachtung der Jugendämter als “das Problem” für gefährlich (unabhängig davon, ob es in den geschilderten 42 Fällen so war oder nicht).

        • Herbert Renz-Polster

          @Vera: Danke! Ich habe Ihren Beitrag nicht gelöscht! (ich lasse nachschauen, warum er nicht da war, jetzt ist er da) – sorry! Nein, Ihr Beitrag ist wichtig, ich will keinesfalls pauschal die Jugendämter bewerten, wenn dann geht es um das System Jugendhilfe, zu dem, da haben Sie Recht, natürlich die Familiengerichte gehören. Und auch da haben Sie Recht: es gibt bei den dortigen Begutachtungen erhebliche Probleme, die dazu führen dass problematische Entscheidungen von Jugendämtern (die wird es auch unter besten Bedingungen immer geben) eben nicht korrigiert werden und es eben keine “checks and balances” im System gibt. Vgl. das gute Interview mit Prof. Uwe Tewes: mediationaktuell.de/…/
          Danke! HRP

        • A. Rosebrock

          Herr Dr. Hammer schreibt von noch viel mehr Fällen – nein, es sind SCHICKSALE – die ihm begegnet sind. Diese 42 hat er gründlich begleitet und dokumentiert – das hängt auch von der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen ab. Allein ihm sind jedoch noch viel mehr Betroffene begegnet, denn diese Vorgehensweisen sind TYPISCH für deutsche Jugendämter. Es gibt ja viel Geld – für Heimträger, Verfahrenspfleger, Umgangsbegleiter, Vormünder, Gerichte, Familienhilfefirmen, Anwälte (die oft aber auch nicht gegen die “offiziellen” Vorgehensweisen ankommen!), usw.. Steuergelder fließen für (angebliches) “Kindeswohl” ungebremst. Daneben auch Spendengeld. SOS Kinderdörfer werben momentan aggressiv Spenden ein. Es ist ein reiner Wirtschaftsbetrieb, ein Markt. Frische “Ware Kind” – WERTVOLL! Leider – und die SEELEN von Kindern wie Eltern, vor allem auch Großeltern usw. bleiben auf der Strecke (Großeltern bekommen die entzogenen Kinder meist NIE WIEDER zu sehen, die Umgangsregelungen sind fast immer extrem restriktiv und beschränkt – denn sonst ließen sich die meisten Kinder in den Heimen nicht mehr halten!) Gebrochen Herzen und Seelen sind der Normalfall. Und KEINEN kümmert es!

      • Herbert Renz-Polster

        @Max: nein, das ist nicht gut so. Die geschilderten Inobhutnahmen erfolgten nicht aus einer “Drogenhöhle”, wie Sie schreiben, sie erfolgten nicht aufgrund von Missbrauch, gesundheitlicher Gefährdung oder Gewalt, sondern aufgrund einer subjektiven Einschätzung, das Wohl des Kindes sei durch eine “zu enge Bindung” gefährdet. Diese “Diagnose” aber entbehrt objektiven Kriterien und darf, wenn sie gestellt wird, NICHT zu einer Zwangstrennung von Mutter und Kind führen. Die Folgen für die betroffenen Kinder waren und sind verheerend.
        Und noch etwas zu “Gefahr im Verzug”: wenn einer Mutter eine zu enge Bindung zu einem Schulkind unterstellt wird, dann dürfte dieser angeblich schädigende Prozess schon eine Weile anhalten, vielleicht Jahre. Und Sie wollen behaupten, da wäre keine Zeit um Experten für die seelische Gesundheit von Kindern zu konsultieren? Hmmm
        Danke, HRP

        • Max

          Haben sie die Zeilen 2-6 gelesen?

          Ich bezog mich auf die von ihnen prinzipiell geforderten Gutachten.

    • Anonym bitte

      An Katja: Ich finde nicht dass ein Skandal weniger Skandal ist, wenn es nicht eine bestimmte Anzahl davon gibt.

      Um einen einfacheren Vergleich zu schaffen: Wenn Ihnen draussen jemand begegnet, der sie vollkommen grundlos krankenhausreif schlägt

      (was laaange lange nicht so schlimm ist wie eine brutale Trennung, wo sie noch ganz klein waren von ihrer Mama, da würden sie ganz anders gucken wenn Ihnen selber das angetan worden wäre, wenn Sie eine ganz liebe Mama hatten)

      wie gesagt wer sie grundlos zusammen schlägt, würde es Ihnen dann weniger weh tun oder würden Sie sagen es ist einfach weniger skandalös und schlimm, wenn keine weiteren Beispiele davon folgen? Wenn die unbekannte Person vielleicht niemand anders mehr ausser ihnen verprügelt?

      Deshalb: Sogar wenn es nur 1 einziger Fall in ganz Deutschland gewesen wäre, ist es vollkommen ausreichend das Unrecht zu beweisen Und ist inakzeptabel .

      Und auch die Gefahr für die Menschen und Menschenrechte, die die unüberschaubare Macht von irgendwelchen Menschen nur wegen Titel Jugendamt mit sich bringt.

      Leider ist hier aber auch nirgends die Rede von nur 1 Fall.

      Dazu finde ich es auch noch wichtig anzumerken, dass leider Gottes Unrecht und Verbrechen immer mit 1 Fall anfängt und dann darauf aufbaut. Wenn man nichts tut, können es am Ende Millionen sein. Oder hier : Alle Alleinerziehenden. Welche ja auch nur ein begrenzter Anteil der Gesamtbevölkerung sind. Der Doktor hat sich ja da absolut streng an die Fakten gehalten, dass es nur Alleinerziehende in dieser Studie gewesen waren.

      Alleinerziehende, Behinderte, Kinder sind nicht die Mehrheit in der deutschen Bevölkerung, wie man wissen sollte.

    • Herbert Renz-Polster

      @Katja. Also liebe Katja, Sie sind enttäuscht. Weil ich nicht sage, aus welchen Regionen, die geschilderten Fälle kommen. Und so weiter.
      Wollen Sie vielleicht selber lesen, denn das hilft ein großes Stück weiter. Die Studie ist verlinkt. Sie finden die Antworten auf Frage im Text, u.a. die:
      “Die ausgewerteten 42 Fälle wurden aus folgenden 6 Bundesländern gemeldet :
      Niedersachsen (14), Schleswig Holstein (8), Nordrhein – Westfalen (7), Hamburg (6), Baden- Württemberg (4) und Bayern (3). Danke.

      • Evi

        Lieber Herr Renz – Polster, vielen Dank für Ihr Engagement! Ich habe den Eindruck, dass ein Teil der Ursachen auch in nicht fachgerechten Fortbildungen der JugendamtsmitarbeiterInnen zu suchen ist. In Brandenburg beispielsweise werden Fortbildungen u.a. von privaten Trägern initiiert, die der PAS – Hypothese nahestehen und insgesamt eine eher misogyne Einstellung zu alleinerziehenden Müttern haben. Sollte dies wirklich so sein, so ist die Ursache dieser Verwerfungen politischer Art, und auf den Einfluss bestimmter maskulinistischer Interessengruppierungen zurückzuführen. Wäre es evl. möglich, eine chronologische Aufstellung der Fortbildungsveranstaltungen anzufertigen, und die Träger namentlich zu benennen? Mir sind mehrere Fortbilder bekannt, die zugleich Mitglied in der Parental Alienation Study Group von William Bernet sind. Deren Konzepte sind in den USA verboten, da sie frauenfeindlich sind und Kinder schädigen.

  • Vera

    Hallo Herr Renz-Polster,
    ich verfolge die Verbreitung der Artikel zu diesem Thema seit einiger Zeit mit einer gewissen Skepsis. Mich würde interessieren, ob Sie die “Studie” von Herrn Hammer gelesen haben bzw ob diese irgendwo zu lesen ist/es hierzu Veröffentlichungen gibt. Ich konnte trotz Suche nämlich bisher leider nichts finden.
    Was mir daran Gedanken macht: Fakt ist, dass das Jugendamt in Deutschland überhaupt nicht die Befugnis hat, Kinder aus Familien herauszunehmen. Inobhutnahmen (also das sofortige in-Gewahrsam-Nehmen eines Kindes) sind nur unter ganz speziellen Bedingungen erlaubt (nämlich wenn eine DRINGENDE Gefahr vorliegt UND das Gericht nicht rechtzeitig zur Abwendung informiert werden kann; oder alternativ wenn das Kind selbst darum bittet). Wenn es ohne Zustimmuing der Eltern zu einer ION kommt, muss “unverzüglich” das Gericht informiert und eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden (es handelt sich da um wenige Tage).
    Ergo: “Das Jugendamt” KANN FAKTISCH keine länger andauernde Heimunterbringung gegen den Willen der Eltern anordnen.
    Es ist mir wichtig das zu betonen, weil das JA nach wie vor oft betrachtet wird als “die Instanz, die Kinder aus Familien reißt”. Das stimmt so aber nicht. Jugendämter können Empfehlungen aussprechen, das Gericht einschalten. Aber die Entscheidung liegt bei den Gerichten.
    Und vor diesem rechtlichen Hintergrund kann ich mir das Berichtete wirklich schwerlich erklären. Handelt es sich hier vielmehr um gerichtliche Entscheidungen, was aber unterschlagen wird? Wurden die Eltern von den zuständigen JA-Mitarbeitern so lange manipuliert, bis sie zustimmten und dieses Detail fehlt in den Ausführungen? Oder handelt es sich um so viele rechtswidrige Unterbringungen? Und wenn diese Darstellung nicht ganz korrekt ist, wie glaubhaft ist dann der Rest?
    Das Gesetz (KJHG) sieht sich im Übrigen durchaus in erster Linie als Hilfe- und nicht Kontrollinstanz und eine Herausnahme des Kindes sollte immer die letzte Möglichkeit sein.
    Ich will damit nicht sagen, dass keine Missstände bestehen oder nix geändert werden muss. Aber dennoch betrachte ich (spätestens seit Elternschule) solche journalistischen Berichte mit einer guten Portion Skepsis, insbesondere wenn ich keine weiteren Hintergrund-Infos finden kann.
    Was sich ändern muss, ist aus meiner Sicht in erster Linie die Ausbildung der Fachleute, die in Jugendämtern arbeiten (und dazu gehört auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen!). Denn ja, auch wenn hier keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden können, sind die Mitarbeiter diejenigen, die zunächst den Kontakt zur betroffenen Familie haben, Einschätzungen über das weitere Vorgehen treffen, bei Gericht ihre Sichtweise zum besten geben. Und natürlich spielt dabei immer auch die je eigene Vorstellung über “richtige Erziehung” mit rein oder darüber, welche Lebenssituationen für ein Kind “gefährdend” sind.
    Und in zweiter Linie sehe ich die Arbeitsbelastung in Jugendämtern problematisch. Denn auch die Arbeit von sehr reflektierten und super ausgebildeten Mitarbeitern leidet unter dem Stress, der teilweise herrscht – was wiederum zu Lasten der Klienten geht.
    Und zu guter Letzt müsste wohl auch bei den Gerichten (und ggf der Ausbildung der Richter?) angesetzt werden, immerhin wird dort entschieden. Aber hier kenne ich mich zu wenig aus.
    Wenn es wirklich aus den genannten Gründen (“zu enge Beziehung” / fehlende Fremdbetreuung / in einem Bett schafen) zu Fremdunterbringungen gekommen ist, ist das dramatisch. Gruselig. Dass es genutzt wird, um ein falsches Bild der Institution Jugendamt ausrecht zu erhalten (oder zu verschärfen), ist traurig.
    Und in letzter Konsequenz komme ich wieder mal zu dem Schluss, dass sich das gesamtgesellschftliche Bild vom Umgang mit Kindern ändern muss. Aber das brauche ich hier vermutlich nicht zu betonen.

    • Max

      Dem ist nicht viel hinzuzufügen!

      Außer vielleicht, dass das entsprechende Gesetz nicht mehr KJHG sondern SGB VIII heißt. Aber das ist ja nur eine Formalie 🙂

    • Anonym bitte

      Vera Zitat “sind nur unter ganz speziellen Bedingungen erlaubt ….” (Vera)

      Sie vergessen einen ganz entscheidenden Punkt an dieser Stelle.

      Dass diese speziellen Bedingungen Aussagen irgendeines Menschen sind, der den Jugendamt-Titel trägt.

      Wissen Sie, wieviele Idioten, aber auch bösartige genauso wie stroh dumme Menschen und auch psychisch-Gestörte(um beim Jugendamt zu arbeiten, muss man sich ja genauso wie bei den meisten Berufen nicht einem einzigen psychischen Gutachten unterziehen, was nicht bedeutet dass jeder psychische Schaden eines jeden Menschen in seinem Leben überhaupt festgestellt wird) da draussen rumlaufen?

      Ich habe einen festgestellten überdurchschnittlichen IQ, habe studiert (genauso wie mein Vater ein 1,0- Dipl. Ingenieur) , habe jahrelang nur mit Kindern und Behinderten gearbeitet, und habe auch im pädagogischen Bereich studiert und auch eine Arbeit “Kinder verstehen” während des Studiums verfasst. Zufällig derselbe Titel wie diese Website, was nur Zufall ist….

      Trotzdem könnte ich mich gegenüber einer Aussage, bitte lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: “eine Aussage” irgendeines Menschen der Jugendamt-Titel hat, niemals durchsetzen. Jegliche Aussage oder Gedanke von mir wäre absolut wertlos und sogar nichtig.

      Was ich damit sagen möchte ist nicht, dass ich ganz besonders toll bin. Ganz im Gegenteil, es wird Menschen geben, die noch viel mehr Erfahrung haben als ich und noch spezieller im Pädagogischen, heilpädagogischen und sonst wie ausgebildet sind, deren aller Aussagen sind aber nichtig (oder werden Ewigkeiten vorausgeschoben im besten Fall), vor dem mächtigem Jugendamt-Titel, welcher ein dummer, schlechter und auch wertloser Mensch sein kann. Keiner hat bewiesen dass diese Menschen mit Jugendamt-Titel Götter oder in irgendeiner Form besser sind als alle anderen Berufstätigen gebildeten Menschen, in jeglicher Hinsicht.

      Das ist das Disaster.

      Das zweite Disaster ist, dass diese Aussage eines solchen Jugendamt-Titels, oder wie Sie es nannten “speziellen Begingungen” frei erfunden sein können und unwahr sein können. Keiner überprüft das und Beweise sind in keiner Form erforderlich.

      Sogar wenn zum Beispiel Eltern ein psychiatrisches oder psychologisches Gutachten zu ihren Gunsten bestanden haben, habe ich es am eigenem Leib erlebt, dass es weiterhin solange vom Jugendamt nicht akzeptiert wird, bis ein Gericht sie dazu zwingt. Das ist absolut nicht fair, dass das mit einer Wartezeit für die Opfer dieses Fehlers verbunden ist.

      Desweiteren kann es hinterher trotzdem immer wieder und weiterhin vom Jugendamt ignoriert werden, was ich auch selber erlebt habe.
      Die Jugendamt-Titel-Person wird sagen, dass eine Störung vorliegt, selbst wenn ein Gutachten sagt, es liegt keinerlei Störung vor. Das Jugendamt hält an der Unwahrheit fest.

      Dabei ist es noch nicht einmal vorausgesetzt, dass nicht sogar einem professionellen Psychologe und Psychiater ein Fehler unterläuft und er einem irgendeine unwahre Diagnose vorübergehend anhängt. Worauf Jugendämter dann nämlich bauen. Sie wollen eine Wiederholung des Gutachtens so lange anstreben, bis so ein Fehler “hoffentlich” passiert.

      Da Psychiater und Psychologen und Doktoren in so einem Fall viel kritischer und misstrauischer untersuchen als üblich, sollte ein einziges Gutachten als absolut richtig akzeptiert werden, da es extrem unwahrscheinlich ist, dass es unter den Umständen in echt negativer wäre als es ist.
      Alles sehr logisch .

  • Anonym bitte

    Bei mir hat auch die Polizei hochkriminell gehandelt ! Weil die verwandt sind mit dem Täter.
    Also ich wollte mit meinem Beitrag nicht den Schein herstellen dass die Polizei besser ist.
    Aber man muss erstmal die Sonderrechte des Jugendamtes aus dem Boot holen. Um schweren Machtmissbrauch zu verhindern.
    Aus dem Gefängnis kommt man irgendwann wieder raus, wenn man unschuldig ist. Obwohl es in der Regel keine Entschädigung gibt bei unschuldigem Absitzen. Und das Jugendamt könnte, wenn es die Hoheitsrechte nicht hat, nichts dagegen tun wenn die Kinder wieder zurück zum Elternteil gehen wenn er nach der Haft wieder rauskommt und unschuldig drin saß.

  • Dagmar Beier

    Zitat Max : ” Ein psychiatrisches Gutachten oder Erziehungsgutachten kann Monate dauern – soll eine Inobhutnahme dann nicht durchgeführt werden, wenn z.B. das Kind in einer Drogenhöhle aufwächst oder Unterernährt ist?”

    Der von Hammer beschriebene Sachverhalt ist doch ein ganz anderer .Zitat Hammer :”Einige der von den Jugendämter vorgelegten sogenannten Gutachten enthielten ärztliche Stellungnahmen zur psychischen Belastung der Mütter , die sich nur auf die Aktenlage im Jugendamt stützten ohne dass die Gutachter jemals die Mutter gesehen hatten…..” und ” Bei den zwischen Jugendamt und Müttern strittigen Fällen vor den Familiengerichten haben die Gerichte in insgesamt 21 Fällen externe Gutachten in Auftrag geben. 19 dieser
    Gutachten lagen erst vor, als die Kinder bereits mehrere Monate in Inobhutnahme – Einrichtungen oder in Heimen lebten. In den meisten externen Gutachten wurden bis auf
    einen Fall die Mütter insoweit entlastet, als eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie entgegen dem Votum des Jugendamtes empfohlen wurde.

    Der Sachverhalt , wegen dem die Kinder aus den Familien geholt wurden , wird am besten deutlich , wenn man die Stellungnahme des Heimes liest :
    ” Er akzeptiert weder die Regeln der Einrichtung noch zeigt er Einsicht, dass er nur hier eine Chance hat, sich von seiner Mutter zu befreien…….Für die nächsten drei Monate sollten deshalb die Kontakte zur Mutter eingefroren werden. In diesem Zeitraum sollten auch keine Besuche der Mutter zugelassen werden… Leider haben sich auch die schulischen Leistungen von Karl insbesondere in Deutsch und Mathematik deutlich verschlechtert. …..

    Die “entführten “Kinder hatten überwiegend gute bis überdurchschnittliche Schulleistungen , z.b. an Gymnasien.
    Es lag schlichtweg keine Gefährdungslage vor, die wurde phantasiert , möglicherweise tatsächlich durch dubiose Lehrgänge oder Fortbildungen ausgelöst , oder aber aus zweckdienlichen Gründen der Kostenersparnis , oder vielleicht , weil mit bestimmten (Heim)Trägern Verträge bestehen….
    Die beschriebene Praxis in dem Heim , aus dem der Bericht vorliegt , legt das durchaus nahe , denn auch die Vorgehensweise des Heimes ist mit ethischen und rechtlichen Grundlagen nicht vereinbar.

    Siehe z.b.
    ethikrat.org…
    ab Seite 124 in der Stellungnahme

    Die UN-Kinderrechtskonvention wie die Europäische
    Menschenrechtskonvention und Art. 6 GG gewährleisten das Recht des Kindes auf Beachtung seines individuellen Wohls.Dazu gehört die Beachtung seiner individuellen Bedürfnisse und Wünsche (im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Strukturen eines Familienlebens). Dementsprechend hat das Kind ein Recht auf Einbeziehung und Mitwirkung an allen kindeswohlrelevanten Entscheidungen. Dies ist in Art. 12
    UN-KRK ausdrücklich festgeschrieben

    Die Wünsche der Kinder wurden wohl eher in vollem Umfang ignoriert .
    Grausam !!!!!

    • Anonym

      Ja genau so ist das und genau so hat sich das bei uns auch abgespielt. Und genau so war die Entwicklung in der Schule später.

  • Sarah G.

    Wenn es wirklich unbegründet ist ist das natürlich sehr traurig und zeugt von der Abstumpfung in diesem Berufsfeld.
    Mir fehlt nur die Berichterstattung in Bezug auf die Fälle wo das Jugendamt zu Unrecht nicht eingreift. Oder Kinder immer wieder zu schlagenden, vergewaltigenden Eltern rückführt. Das werden nicht nur 40 sondern Tausende Fälle sein. Aber diese Kinder haben keine Lobby. Sie werden häufig einmal die Woche durch erzwungene Kontakte retraumatisiert. Und müssen trotz heftigster Reaktionen dem weiter ausgesetzt werden.
    Aus LehrerInnensicht passiert viel viel viel zu wenig von Seiten des Amtes.
    Schwarze Schafe gibt es leider in jedem Beruf…

  • Gaby

    Liebe Leser,
    Bis vor 3 1/2 Jahren war ich auch der Ansicht, dass es kein solches Vorgehen durch Jugendämter geben kann.
    Dann bat mich eine Alleinzehende um Hilfe, ihren Sohn an den Wochenenden an dem sie ihn sehen durfte zu fahren. Da ich gern helfe hab ich das übernommen. Ihr Sohn war eigentlich nur für eine O.P. als Übergang in einem Kinderheim; als sie wieder genesen war nach 6 Wochen bekam sie ihn nicht wieder. Man bedrohte sie, wenn sie die angedachrw Massnahme beenden wollen, würde man ihr das Sorgerecht entziehen.
    Anfänglich dachte ich, da ist was, was ich nicht weiss… versuchte mich nicht zu sehr zu involvieren. Doch ich holte den Jungen zwischenzeitlich auch alleine dort ab …und er erzählte vom Heim, von seinem dringlichen Wunsch Nachhause zu Mama zu wollen und wie man ihn bestraft im Heim wenn er nach ihr weint. Kontaktaussetzung. Das brachte mich in Rage. Ich versuchte sie über eine Jahr zu bewegen zu einem Anwalt zu gehen. Zwischenzeitlich musste sie ein Gutachten über sich ergehen lassen in dem eindeutig von einer “drohenden Entfremdung” mit dem Rat der Rückführung zu lesen war. Das Kreisjugendamt Rosenheim nebst den mittlerweile auch für uns zuständigen Gruppenleiter drohte ihr und ihrem neuen Lebensgefährten ungeniert weiter.
    Noch während dieser Zeit mussten wir eine Schulbegleitung dort beantragen (vorher Zuständigkeit Bezirk Obb); als wir aber auf das Persönliche Budget wechseln wollten und beantragten stellte sich der Leiter (!) quer. Er drohte unserem Anwalt, den wir umgehend einschalteten mit Inobhutnahme. Unser Anwalt versuchte uns zu beruhigen; 4 Wochen später holte man unseren Sohn an und ich durfte ihn 5 Wochen nicht sehen.
    Das Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen sich selbst einzustellen war das erklärte Ziel der Inobhutnahme wie sich herausgestellte. Das zweite Ziel war uns das Schulbestimmungsrecht zu entziehen um seine inklusive Beschulung zu verhindern.
    Nach 5 Wochen war unser Sohn wieder zuhause. Die angebliche Kindeswohlgefährdung gab es nie.
    Wir wurden mit 16.000 Euro Gerichts- Anwalts- und Gutachterkosten in Schulden getrieben.

    Ja, ich kann so ziemlich alles bestätigen was im Bericht steht und ich rate jedem sich nie freiwillig an Hilfe seitens dieser Behörde zu wenden.

    Meine Bekannte hat nach 3 Jahren endlich die Kraft gefunden ihr Kind endlich aus dem Heim zu holen; sie hatte während der Massnahme nämlich immer noch Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht; den Beratungsschein hat sie nur für ein Gespräch gebraucht .
    Der Bub ist seit 1/2 Jahr wieder Zuhause, hat keine verweinten Augen mehr – sie strahlt und beide sind in wieder glücklich. Er ist Spitze in der Regelschule in Österreich; das Jugendamt hatte ihn in eine Förderschule gesteckt.

    Geht NIE selbst ins Jugendamt und wenn dann nur bewaffnet mit Anwalt, Freunde und vor allem Tonband!

  • Kathrin Dohse

    Mein Name ist Kathrin Dohse und ich bin eine betroffene Mutter aus Schweden, wo ich in der Selbsthilfeorganisation Barnets Bästa (Verein Kindeswohl) engagiert bin, die sich gegen rechtsunsichere Untersuchungen schwedischer Jugendämter einsetzt. Der Dokumentarfilmer Mattias Wellander Löfgren arbeitet gerade an einer Dokumentation über das schwedische Jugendamtswesen. In diesem Zusammenhang würden ihn auch der Vergleich zur der Handhabung in anderen Ländern interessieren. Zu Deutschland würden ihn Daten über die Anzahl von Inobhutnahmen interessieren, sowie die Art und Weise, in der in Deutschland Familien durch das Jugendamt geholfen wird, in wie weit Rückführungen von Inobhut genommenen Kindern möglich sind, etc. Seine e-mail-Adresse lautet: fotografmattias@hotmail.se Zuschriften bitte in englischer Sprache! Mit freundlichen Grüßen! Kathrin Dohse

  • Bärbel

    Mein Kind (13) ist sehr oft schulunfähig, es verträgt keine Fructose und hat ständig starke Darm Probleme.
    Die Fehlzeiten sind ärztlich entschuldigt, dennoch wurde jetzt das Jugendamt, durch die Schule, hinzugezogen.
    Und jetzt kommt es…. Im Gespräch mit Schule und Jugendamt wurde mir indirekt, vorgeworfen, dass ich Probleme damit habe das Kind flügge werden zu lassen.
    Wörtlich hieß es ” Das dies ja nun mein letztes Kind sei und dass man das natürlich gerne lange an sich bindet.
    Da lässt man es schon mal gerne bei kleinen Zipperlein zuhause”
    Dass ich mein Kind quasi von mir abhängig mache, da ich ja alles Essen für ihn selber zubereite.
    Dass er krankheitsbedingt auf spezielle Nahrungszubereitung angewiesen ist und keine Fertigprodukte verträgt interessierte die Anwesenden nicht.
    Es war verrückt, anstatt zu loben, dass ich alles mache um seiner Krankheit gerecht zu werden, wird es mir negativ, als Bindungsmittel, ausgelegt.
    Eine Familienhilfe soll hier installiert werden, was ich ablehne. Da hieß es ” NOCH ist das ihr gutes Recht.”
    Da braut sich was zusammen, was in die Richtung ” zu enge Bindung” geht.
    Jedenfalls wurde von mir verlangt, für mein Kind eine Kur oder Rehamaßnahme zu beantragen, es hieß es würde uns mal gut tun, Abstand von einander zu haben.
    Weder ich noch mein Kind sehen das so, wir sind zufrieden.
    Ich sagte, dass ich erst dann eine Reha für mein Kind in Anspruch nehme, wenn der Behandelnde Arzt dies als medizinisch sinnvoll erachtet, und nicht weil Lehrern und Sozialarbeiter dies möchten.
    Nun das Gespräch endete so, dass Sie das von mir jetzt verlangen unabhängig von dem behandelnden Arzt.
    Ich bin noch etwas verunsichert, das Gespräch war vor kurzem, und überlege nun wie ich weiter verfahren soll.
    Ich überlege mir einen Anwalt zu suchen.

  • Linda

    Sehr geehrter Herr Renz-Polster, ich gebe meinem Kind bedingungslose Liebe und begleite es auf seinen Selbstentdeckungen. Beziehungen sind wichtig. Und jetzt stellen Sie sich vor – mein Kind wurde mir entzogen! Es kann seine Mama nicht haben. Einzelfall sind wir nicht, geschützt ist das Kind auch nicht. Im Gegenteil. Ihr Aufruf “seid vorsichtig”, sollte in die breite Öffentlichkeit. Kinder sind unser höchstes Gut. Herzlichst. Linda

  • Thomas Götze

    Der Artikel ist mir zu einseitig. Natürlich ist es unfassbar das eine innige Beziehung zum Kind ein Problem darstellen soll. Meine Tochter fordert eine innige Beziehung, und warum sollte ich sie abweisen? Ich bin ja froh um das Vertrauen.

    Die „Recherche“ des Autors bringt jedoch kein Licht in diese unglaublichen Vorgänge. Statt dessen werden Vermutungen und Wahrnehmungen zu angeblichen Fakten verwoben. Das ist nicht hilfreich.

    Warum nimmt ein Mitarbeiter eines Jugendamtes ein Kind aus der Obhut seiner Eltern, bzw. in diesen Fällen aus der des Alleinerziehenden? Mal davon abgesehen das es für das Amt teuer ist das Kind unter zu bringen. Diese Plätze sind zudem rar.

    Ein Grund liegt meiner Vermutung nach in der Gefahr das es zu einer Aufsichtspflichtverletzungsklage gegen den Mitarbeiter kommen könnte. Wenn z. B. der Verdacht auf Pädophilie im Raum steht, und sei es nur als Behauptung aus dem Umkreis der Familie, oder ein vages Gefühl, dann ist es extrem schwer die richtige Entscheidung über den Verbleib des Kindes zu treffen.

    Mitarbeiter der Jugendämter stehen immer in der Schusslinie, und zwar von allen Seiten. Ihre Entscheidungen werden immer angezweifelt, ihre Maßnahmen so weit es geht blockiert. Hat ein Mitarbeiter des Jugendamtes den Verdacht das dem Kind ein Schaden entstehen könnte muss er handeln. Handelt er wird er kritisiert. Handelt er nicht und es passiert etwas, dann steht er auch am Pranger.

    In den letzten Jahren haben Mitarbeiter der Jugendämter herbe Kritik einstecken müssen weil sie nicht aktiv wurden, und es zu Todesfällen oder zu Missbrauch kam. Warum haben sie nicht reagiert? Sie haben(vermutlich) den Beteuerungen der Erziehungsberechtigten und deren Umfeld das „alles ganz anders ist als es scheint“ zu sehr geglaubt. Kein Wunder das sie vorsichtiger sind. Hinterher haben es alle vorher gewusst.

    Wer die Nachrichten verfolgt merkt das seit etwa 2 Jahren verstärkt gegen Pädophilie vorgegangen wird. Und wie die schrecklichen Vorfälle in Bergisch Gladbach oder Hamm zeigen scheint das bitter notwendig. Wenn nun die Polizei zusammen mit den Jugendämtern typischen Mustern nachgehen und vorsorglich handeln, dann trifft das manchmal den Richtigen, und oft auch den Falschen.

    Ich will die 42 erwähnten Fälle nicht als mutmaßliche Pädophile bezeichnen. Ich weiß nicht was passiert ist. Die ganzen Vorgänge sind schwer zu verstehen. Aber es scheint mir als wenn es relevante Gründe gibt, die das Vorgehen der Jugendämter rechtfertigen könnten. Auch wenn es furchtbar, ungerecht und völlig irrsinnig erscheint bleiben sie jedoch relevant.

    Zwei Dinge noch. 1. Eltern im Fokus der Jugendämter sind alle immer vollkommen ehrenvolle Menschen mit zweifelsfreiem Ruf, ungetrübtem Leumund, herzensgut und nur durch „die Umstände“ in schwierige Situationen geraten. Aber, das war auch jedesmal der Fall bei den toten Kindern die man die letzten Jahre elend verhungert, verdurstet und sogar getötet fand. Der Bezug von ALG II oder Alleinerziehend ist kein Gütesiegel für menschliche Unfehlbarkeit, auch wenn ich Menschen die in solchen Umständen leben für ihren Optimismus und für ihre Kraft bewundere.

    2. Menschen die andere Menschen nur aufgrund ihrer aufgewühlten Emotionen verurteilen ohne auch nur die geringsten Hintergrundinformationen zu haben, sind mir zuwider. Kommentare wie „Ich hoffe nur sehr, dass die Mitarbeiter ihre TATEN bereuen….“ sind eine Schande in einer aufgeklärten Zivilisation. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Wenn jemand gehandelt hat wie es der Artikel hier vermuten lässt, dann wird er seine Taten bereuen. Da braucht es keine Hoffnung. Und wenn es keine Ermittlungen in dieser Richtung gibt, dann möglicherweise weil es keinen Anfangsverdacht gibt. Niemand hat das Recht andere Menschen wegen einer Vermutung öffentlich zu richten. Und keiner der Kommentatoren hier würde es akzeptieren wenn es sie selbst betreffen würde.

    Vielleicht sind die Inobhutnahmen ungerechtfertigt gewesen. Vielleicht aber auch nicht. Ich bin froh das ich in dieser Frage keine Verantwortung tragen muss. Und ich bin froh das die Kommentare der hier anwesenden Richter von eigenen Gnaden das ebenfalls nicht tun. Helfen wir lieber mit das Familien in besonderen Situationen keine Hilfe von den Jugendämtern brauchen. Wäre doch mal was anderes als sich in Vermutungen zu wälzen …

  • Eva

    Es erinnert mich gerade so verdammt miserabel an die ns-zeit und deren Machenschaften…..

  • A-M.K.

    Hallo,
    dieses Verfahren der Kinder-Wegnahme, ist nicht Neu…
    Bereits 1990 ist mir 3 Jahre nach einer Scheidung, über ein selbst veranlasstes Gerichts-psychologisches Gutachten,
    meine damals 8 jährige Tochter mit gleicher Begründung wegen einer ” zu starker Mutterbindung ” abgesprochen worden…Meine Welt verstand nichts mehr…
    Dieses damals junge Mädchen, kam nicht zu fremden Menschen, oder gar in ein Heim, sondern, wurde dem Vater zugesprochen, bei dem sie letztlich kein schönes Leben genoss…Heute ist sie über 40 J. alt- bzw. kämpft noch immer mit dem damals verursachten Traumata…
    Liebe Grüße
    A-M. K.

  • Anonym

    Leider geht es mir gerade so, wie im Artikel beschrieben. Ich habe ein besonderes Kind, dessen Schule versucht die ganze Zeit, es loszuwerden. Als letzte Instanz wurde die Amtsärztin eingeschaltet, welche dann eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt einreichte. Und schon hatte ich netten Besuch. Am Anfang warf man mir vor, das ich die Krankheit meines Sohnes dramatisieren würde. Als ich dies mit ärztlichen Befunden widerlegen konnte, kam man mir mit einer zu engen Bindung zu ihm. Man schlug mir eine 6 wöchige Kur für ihn vor, wo er sich von mir lösen könnte um ein normales Kind zu werden. Dies lehnte ich entschieden ab. Darauf hin wurde eine Helferkonferenz einberufen mit Leuten, die nie ein Wort mit meinem Sohn gewechselt hatten. Man notigte mich unter Androhung von Gericht, eine Familienhilfe zu nehmen, damit man im normalen Umfeld sehen könnte, wie ich meine Kinder erziehe. Das schlimme an diese Situation ist, sie waren nicht mal darüber informiert, daß ich noch 2 andere Kinder habe. Sie wußten nur von dem besonderen Kind. Und meine Anwältin ist der Meinung, man könnte jetzt noch nichts gegen das Jugendamt unternehmen. Erst wenn es wirklich zu einer Inobhutnahme käme, könnte man dagegen vorgehen. Aber dann ist es in meinen Augen schon viel zu spät. Denn dann ist der Schaden bei den Kindern schon zu groß. Ich bin wirklich verzweifelt. Aber ich werde niemals aufhören zu kämpfen. Eine Bindung zwischen Mutter und Kind kann niemals zu eng sein. Es ist schon sehr traurig, daß Kinder, welche keine gute Erziehung genossen haben und in schlechten Verhältnissen leben, seltener in so eine Situation geraten, wie Kinder, deren Mütter versuchen, ihr Kind mit viel Liebe zu erziehen und versuchen, alles richtig zu machen. So. Genug ausgekotzt.

  • Theresa

    Und wieder einmal: Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
    Ich bin erschüttert, traurig, wütend.
    Aber ich bin auch voller Hoffnung, dass wir es dank Menschen wie Ihnen, Herbert Renz-Polster, schaffen, diesen Irrsinn in den kritischen Blick der Masse zu rücken, Veränderungen anzuregen und somit das Leid für Kinder und Eltern einzudämmen.

  • Rike

    Was für ein Artikel. Wortlos. Mir begegnet es hier in Brandenburg leider oft, dass man mir (und anderen Bindungsorientierten Mamas (selten den Papas)) vorhält, dass unsere Mutter-Kind-Bindung “zu eng” und “nicht normal” ist. Kita, Tagesmutter, Amt – urteilten harsch über unsere Mutter-Kind-Beziehung aufgrund von sonderlichen Dingen wie Familienbett, Kitastart erst mit 2, 2,5 Jahre stillen, uvm. Zermürbend.

  • Anna

    Wenn Männer gebären müssten und es sozusagen echte Gleichberechtigung gäbe würde so ein Drama nicht passieren. Ekelhaft was sich hier die Ämter leisten und ekelhafter dass diese Menschen nicht fristlos gekündigt auf der Anklagebank sitzen!

  • Barbara

    Entsetzt bin ich auch über den Brief seitens des Heimes.Hat man doch die Hoffnung, dass Kinder die tatsächlich aus guten Gründen dort landen hier Halt und soweit möglich Geborgenheit, vielleicht sogar tiefere Zuneigung erfahren. Das nun aber Menschen, die sich für diesen Weg entschieden haben augenscheinlich bei weitem nicht einmal dass durchschnittliche Mass an Herz und Verstand besitzen und diese sich dadurch nicht einmal disqualifizieren, lässt in mir viele Fragen aufkommen. Gut, dass ich mich nur an private Träger um Rat gewendet habe – das hätte mir auch passieren können. So ist die Langzeitfolge einer mit Nähe gesättigten Zeit nach Bedarf ein selbstständiges, bewusstes Kind mit großer Welt und Mut! Und ja, selbstverständlich ohne Adipositas, schlechte Noten und auffälligem/aggressivem Verhalten.

  • A. Rosebrock

    Die Thematik ist tatsächlich dramatisch – und das bereits seit Jahren. Ich begleite Betroffene, denen ihre Kinder genommen wurden. Gutachter haben die Schlüsselstellung inne, denn ihre “Pamphlete”, manchmal vielleicht auch ernsthafte Texte, ich habe aber viel andere aus Textbausteinen zusammengezimmerte 60-100 Seiten gesehen, dienen als “belegende Grundlage” für den Kindesentzug, der oft bereits vorab erfolgt ist. Das Gutachten wird quasi als Beleg angefordert – durch Gericht / Jugendamt. Nur: Wie soll ein Elternteil oder -paar OHNE sein Kind (es werden auch Neugeborene weggenommen!) belegen, dass es “erziehungsfähig” ist? Was bedeutet überhaupt “erziehungsunfähig”? Ist die Depression einer alleinerziehenden Mutter “Grund genug”, das Kind seiner WURZELN – die gesamte Familienstruktur, Großeltern, Tanten, Onkels, Freunde der Eltern werden nämlich “abgetrennt”, wenn das Kind, oft weit entfernt, in ein “Heim” verbracht wird / ist – zu berauben? Dabei werden Geschwisterkinder häufig getrennt voneinander plaziert. Damit auch jedes Würzelchen von früher WEG ist! Und dann beginnt der KAMPF vor Gericht – denn es gibt nur diesen Weg. Und der ist extrem theoretisch, aufwendig (auch Kosten für Anwalt, usw.), gar nicht “bedürfnisorientiert” – weder an den Bedürfnissen der Kinder noch der (oft sehr verzweifelten) Eltern. Ein “Weg zurück” wird nur äußerst selten erreicht – nach ganz viel TRÄNEN, VERZWEIFLUNG, KAMPF, TRAUMATISIERUNG (auf seiten von Kindern wie Eltern!), erlebten LÜGEN und Schönrednerei / Beschwichtigung (der Institutionen!), usw.. Das Leben im Heim ist gestern wie heute kein “Zuckerschlecken”, denn neben überforderten Betreuern “piesacken” die “lieben Mitbewohner”. Jede/r trägt da sein Päckchen, und die, die tatsächlich aus MISSBRAUCH und VERNACHLÄSSIGUNG kommen, treffen auf Kinder, die aus “heilen Beziehungen” gerissen wurden. Das ist sehr schwierig – und alle lechzen nach Liebe, Angenommensein, Sinnerfüllung, ….. .

  • A. Rosebrock

    Aktuell, wegen der “Corna-Krise”, sind ALLE über Jahre vor Gericht erkämpften und mühsam erstrittenen Umgänge ausgesetzt. Die Kinder sind in den Heimen eingesperrt / isoliert. Meine ihre Kinder beraubten Bekannten sind allesamt total verzweifelt, traurig, ratlos – ihnen fehlt ihr Kind / die Kinder so sehr – der JETZT gerade Bergung, LIEBE, Nähe bräuchten…. .

  • Katja

    Ich bin fassungslos.

  • A.F.

    Richtig lustig wird es, wenn eine Familie belastet ist mit Störungsbildern wie meine Familie. ADHS, Autismus, Epilepsie etc. Dann ist man Chancenlos, so wie wir aktuell. Wir haben 6 Kinder von 1 bis 17 (fast 18) die uns mit Corona gerechtfertigt in einem einstweiligen Verfahren abgenommen worden sind. Die Behauptungen werden immer mehr, zwar werden auch Sachen wahrgenommen die schon die Diagnosen belegen etc. aber das interessiert nicht. Ich hätte mit meinem Verhalten die Kinder krank gemacht. Die Berichterstattungen der Heime sind Haarsträubend, und der Anwalt setzt sich nicht ein. Der Richter hat sein Urteil für die mündliche Verhandlung schon von vornherein gebildet aufgrund der Berichte, der älteste wurde direkt und unvermittelt aufgeklärt das die mir mein Sorgerecht nicht zurückgeben werden.
    Dagegen Klagen kann ich nicht, den die Prozesskostenbeihilfe würde angeblich abgelehnt. Es ist noch nicht lange her aber wir sind schon am ender mit allem Der Schuldenberg wächst etc. Einzig der große der zieht pünktlich am 18 aus dem Heim aus. Die beiden jüngsten (keine Diagnosen, 1 Jahr Frühchen und noch eine Woche zuvor vom Arzt als Altersgerecht wahrgenommen, der angeblich NICHTS konnte und die 5j. die auch keine Diagnose etc. hat ein immer freudiges zugegeben sehr aktives kleines Mädchen was schon jetzt einiges von ihrer Freude eingebüßt hat, sind die welche jetzt am meisten Schaden abbekommen werden. Erst haben sie behauptet ich habe gar keine Bindung jetzt haben wir plötzlich eine zu enge….

  • Löbner, Ingrid

    Danke Herbert für Deine fundierte Art, heftige Probleme deutlich zu benennen! Wie richtig und wichtig, dass man auf solche “Diagnosen ” schaut und mehr öffentlich macht, was hier passiert, wie viel Unrecht, wie viel Leid, heftige Ängste entstehen, die nur schwer je wieder heilen. Ergänzend, Eltern, vielleicht am wichtigsten alleinstehende Mütter, die sowieso vieles allein durchstehen, dazu aufzuklären, dass sie generell Rechte haben; auch, dass es freie Anbieter von Hilfe und Beratung gibt (wie z.B. Beratungsstellen freier Träger der Jugendhilfe), Eltern also nicht ausschließlich beim Jugenamt um Hilfe bitten müssen, wenn sie Hilfe brauchen. Unser Land ist extra und aus gutem Grund so aufgestellt, dass es nie nur ein Angebot an Hilfe geben darf, sondern Menschen das Recht haben, zu wählen. Es eigentlich so gedacht ist, dass die Hilfsangebote freier Einrichtungen (also nicht eng an ein Amt angebundener Institutionen) vor der Hilfe der staatlichen Anbieter kommen müssen, wenn es um familiäre Angelegenheiten geht. Damit genau das nicht passiert – dass die Hilfe, die jemand in Familienangelegenheiten sucht, dann sofort und fast automatisch nah an der Kontroll-und Wächter-Funktion des Jugendamtes im Landkreis dran ist. Vielleicht wäre ergänzend wichtig, dass diese Information wieder mehr unter die Leute kommt.
    Nochmal vielen Dank für Deinen unermüdlichen Einsatz, dass Kinder einfach Kinder sind und ein Recht drauf haben, es zu sein, in ihrem Bedürfnis nach Geborgenheit und Langsamkeit im Abnabeln.
    Ingrid Löbner, Tübingen

  • Anja Sönck

    Ich bin gerade zufällig auf dieses Thema gestoßen und ich bin fassungslos. Ich selbst habe mich vor kurzem an das Jugendamt gewannt und um Beratung im Umgang mit unserem Sohn gebeten. Das Jugendamt teilte uns mit, wir müssten uns privat Hilfe suchen. Nach diesem Artikel bin ich unglaublich froh darüber! Unser Sohn (5) ist hochsensibel, schläft noch bei uns im Bett, mag die Kita nicht und ist sehr oft zu Hause. Wir befinden uns gerade in der Diagnostik beim Kinderpsychiater. Unser Sohn ist sehr wahrscheinlich hochbegabt! Das Schicksal der vielen Kinder, die ins Heim mussten, geht mir unglaublich nahe. Ich kämpfe mit den Tränen. Ich hätte niemals für möglich gehalten, dass das Jugendamt so eine Macht hat!

    Vielen Dank für diesen aufklärenden Artikel!

    Grüße Anja

  • Elke

    Lauter Puzzleteile … ob das von Suzanne Grieger-Lange hier angesprochene Geld-Macht-System hinter den Inobhutnahmen so stimmt und damit zusammenhängt (auch mit dem Fall Winterhoff)? Siehe https://youtu.be/yJoBM46H0xI ab Minute 44:59

  • Dr. Wichtmann

    Es ist ein gesetzloser, willkürlicher Raum! Es werden schamlos und gewissenlos die wertvollsten Bindungen, die Menschen haben, zerstört!
    Motiv: 1) Daseinsberechtigung für die Sozialstellen (guck man sich die Halstuchtragenden Turnschuhzausel die dort arbeiten doch mal an! Arme Socken selber auch!) 2) dahinter stehen dann die ganzen privatwirtschaftlich geführten Heime, da bringt jeder Fall Kohle!!! Was tun sie den betroffenen Familien an, sie sind für das ganze Leben, sowohl Kinder als auch ihre Eltern schwerst geschädigt. Das lässt sich nie wieder reparieren! Was tun wir damit unserem Land an!
    Die ganze Bagage der Täter gehört aus dem Tempel gejagt!!!!
    Oder drastischer!

  • Maria Dinkelacker

    Ja die Studie ist inzwischen ausgeweitet worden. Und geht Hand in Hand mit der PAS Theorie. Eine zu Enge Mutter Kind Bindung stört beim Umgang mit den Vätern. Die Jugendämter werden alle von den gleichen Leuten unterrichtet. Wenn sich ein Kind weigert zum Vater zu gehen muss es ins Heim. Die sind alle schwer gestört beim Jugendamt und Familiengericht. Am besten man zieht einfach weg bevor es zu spät ist und verlässt dieses Land.

  • Jessica Haase

    Sehr geehrter Herr Renz-Polster, ich bin fassungslos und erschüttert und erlebe doch gerade ähnliches. Ich muss mit meiner 3 monate alten Tochter vor Gericht, weil der Vater noch mehr Umgang möchte und mir wird beim stillen unterstellt, ich würde dieses instrumentalisieren, um Umgang zu verringern. Zudem werden durch die Verfahrensbeiständin 40 Jahre alte Theorien zum stillen etc als das einzig Wahre dargestellt, dem ich mich zu beugen hätte. Ich komme mir auch vor wie in einem falschen Film und habe große Sorge. Bedürfnisorientierte Erzeugung steht und stand auch bei meiner großen Tochter immer an erster Stelle. Nun komme ich mir vor wie eine Straftäterin.

    Herzliche Grüße

  • Laura

    Ich bin entsetzt. Meine Tochter schläft mit mir in einem Zimmer, einfach weil ich keinen Platz für ein Kinderzimmer habe und kein Geld, um mir eine größere Wohnung zu leisten, plus das ich eine Wohnung habe die nahe der Kita liegt und auch ihr Vater wohnt 5 Minuten mit dem Auto entfernt. Wenn ich das so lese bekomme ich richtig Angst vor dem Jugendamt, weil ihr Vater, mein ex, richtig Stress gegen mich macht und mich emotional erpresst. Entweder ich bin wieder “Familie” mit ihm oder… Und ich weiß nicht, wie weit er geht um meine Tochter als Waffe gegen mich einzusetzen. Wenn das Jugendamt dann auch noch gegen mich wäre obgleich keine körperliche oder seelische Misshandlung meinerseits vorliegt und ich im Gegenteil alles tue um die psychische und physische Sicherheit in einem normalen Umfeld zu garantieren, dann bin ich ehrlich gesagt panisch. Es würde mich brechen wenn man mir mein Kind wegnimmt, weil ich weiß sie würde leiden und ich würde leiden. Es ist schon schwer genug dass ich sie nur alle 14 Tage am Wochenende sehen kann. Und ich hatte die Hoffnung dass ich sie wieder mehr sehen kann, spätestens wenn sie in die Schule geht. Aber was, wenn mein ex es mir verweigert, obwohl meine Tochter es ebenfalls möchte? Wenn ich dann zum Jugendamt gehe und um Beratung bitte, aber die uns dann noch komplett auseinanderreisen? Diese Entwicklung macht mir wirklich Angst… Ich kann nur hoffen, dass es sich ändert. Und es nicht weiter zu solchen Fällen kommt. Die armen Mütter und Großmutter, die armen Kinder! Was müssen die bloß erdulden….

  • Gerolf

    Die gesamte Darstellung kann ich aktuell so nicht bestätigen. Vielmehr ist zu beobachten, dass Mütter traditionell von sämtlichen Institutionen (JA, Familiengerichte…) gegenüber Vätern bevorzugt werden. Das traditionelle Frauenbild der 50iger ist immer noch vorherrschend und wird konsequent im Sinne der Mütter umgesetzt. Moderne Bestrebungen werden im Keim erstickt und Wechselmodelle verhindert. Sicher erwischt es auch einmal eine Mutter, aber das ist sehr selten und wird hier einfach nur hochstilisiert. Mutter und Vater haben beide die Kompetenz für Sorge, Umgang und Erziehung und das Kind hat Recht auf beide Elternteile, besonders nach einer Trennung. Gerade die das Abstreiten treten das Kindeswohl mit Füßen und dabei handelt es sich meist um Sozialpädagogen, Lehrer, Ärzte, Richter, Psychologen, die sich einbilden, über das Wohl der Kinder mitbestimmen zu können. Dabei bewirken sie meist nur eins: Trennung, Entfremdung und daraus resultierende psych. Störungen. Deutschland steckt bei dem Thema Kindeswohl weiter im Mittelalter fest und die Kinder werden deshalb keine wirkliche Hilfe erfahren, wenn sie tatsächlich mal vonnöten ist, denn alle o.g. Beteiligte sind vielmehr Täter. Deswegen gehe ich konform mit der Ansicht, Institutionen und Experten zu meiden wie die Pest.

  • Carmen

    Mann sollte nicht alles glauben was jemand mit wohlklingenden Namen schreibt. Ihre Artikel und Themen wirken unseriös und vermitteln Eltern falsche Werte bzw Lebensweisen. Sie treffen Aussagen die nicht den heutigen Pädagogischen Standards entsprechen . Demokratie ist es was wir Kindern vorleben sollten und nicht Abhängigkeiten…Ginge es um alleinerziehende Männer mit ihren Kindern die sich das Bett teilen wäre Ihre Reaktion die selbe……. Mütter auch wenn es gegen unser Wunschdenken geht….tragen genauso häufig zur Kindeswohlgefährdung bei wie Väter Onkel Tanten und der dunkle unbekannte.
    Für sehr sehr viele Kinder in Deutschland ist das Jugendamt …die letzte Chance zu überleben .

  • Stefan

    Klasse Artikel, leider aktuell wie 2019.
    Anmerkung: Auch in intakten Mutter-Vater-Kind Familien ist man vor dem Verdacht einer zu engen Mutter-Kind-Bindung nicht sicher. Es reicht eine schwere ME/CFS Erkrankung des Kindes und engagierte Eltern … schon steht Münchhausen by proxy Syndrom im Raum … und man bekommt ‘Hilfe’ welche die Last verdoppelt und noch mehr am Akku zieht. Ein richtig schöner Energievampir.

  • Franziska Schwietzke

    Das hat für meinen Sohn und mich gerade eine neue Aktualität erhalten, denn er wurde mit dem chronic fatigue Syndrome diagnostiziert. Dies bedeutet, dass er sehr selten oder gar nicht in die Schule gehen kann. eine ehemalige Kinderärztin hat das Jugendamt eingeschaltet. Dort werde ich als Mutter so behandelt als hätte ich das münchhausen by Proxy Syndrome. Weder die Schule noch die Jugendamtsmitarbeiterin schenken mir Glauben. Ich habe 2 Ärzte und die ärztliche Diagnose auf meiner Seite. trotzdem bleibe ich in der Beweisschild, dass das Kind durch die Krankheit und die Belastungsintoleranz nicUch bin nicht der einzige Elternzeit dem es so ht in die Schule kann. Es ist ein absoluter Albtraum. Diese übergriffige Behandlung durch das Jugendamt gefährdet nicht nur die Gesundheit meines Kindes sondern auch unsere finanzielle grundlz, da ich trotz all des Stresses weiterhin in Vollzeit arbeite.
    Die einen sagen, ach das Jugendamt muss nur schauen. Es gibt keine Unterstützung irgendwelcher Art und ich bin komplett auf mich allein gestellt.

  • Martin

    07.06.2023:
    Es ist gut, dass solche Dinge veröffentlicht werden. Ich habe auch von Fällen aus dem Raum Frankfurt gehört (vor ca. 2 Jahren), wo systematisch Alleinerziehenden die Kinder weggenommen wurden. Solche Fälle sollten gesammelt werden, um Muster zu erkennen. Ich selbst kann die Quelle nicht mehr finden….und dann ist es irgendwann vergessen und trotzdem eine Tragödie für die Betroffenen.

  • St. Franz

    Hallo Herr Dr. med. Renz-Polster,

    obwohl ich bereits seit knapp 20 Jahren im Thema drin stecke, habe ich Ihren Text gespannt gelesen und immer wieder aufs Neue bin ich schockiert, wie es um die Inobhutnahmen bestellt ist.

    Sie schrieben, dass es sich nicht etwa um Inobhutnahmen aufgrund aus Begutachtungen gewonnen Erkenntnissen handelt, sondern die Inobhutnahmen nach Einschätzung der Sachbearbeiter/innen der Jugendämter erfolgten.

    Es ist leider noch viel schlimmer, als Sie es annehmen.

    Studienergebnisse haben an den Tag gebracht, dass gut 75 % aller gerichtlich angeordneten Gutachten falsch sind. Diese erfüllen keine wissenschaftlichen Standards oder die Gutachter arbeiten schlicht komplett am Gutachterauftrag vorbei.

    Doch selbst damit sind wir noch nicht in all dem schrecklichen Ausmaß angelangt.

    Alle (!sic) 46 Familiengerichte in Rheinland-Pfalz beauftragten einen Betrüger als Gutachter – wahrscheinlich in bis zu 1000 Fällen. Er wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt, wegen 7 Fällen unendlicher Falschaussage sowie zu gewerbsmäßigem Betrug in 175 Fällen.

    Der “Sachverständige” war kein Sachverständiger.

    Gerichtsurteil Az: 1043 Js 3589/14 – 2 KLs.

    Von einer Entschädigung oder Rehabilitierung aller betroffenen Familien ist nichts zu hören.

    Hier habe ich all dies in einem sehr gut recherchierten Artikel zusammengefasst:

    https://recht-obsolet.de/gutachter-kriminell/

    Leider ist dieser falsche Sachverständige kein Einzelfall. Wie schon erwähnt, sind 75 % aller Gutachten falsch und weisen gravierende Mängel auf. Dennoch werden diese Gutachten von den Familiengerichten verwertet.

    Selbst, wenn die Fehler so gravierend und offensichtlich sind, wie zum Beispiel in diesem aktuellen Fall, kommen Amtsrichter und OLG Richter ihren Amtsermittlungspflichten in keiner Weise nach:

    https://inobhutnahme-mit-vorsatz.de/lernstandsdiagnostik-der-gutachterin/

    In jenem Fall hätte die Gutachterin das Gutachten mangels Fachgebiet gar nicht erst erstellen dürfen. Dies hätte sie dem Gericht mitteilen und den Auftrag ablehnen müssen.

    Zwei Gerichte haben in diesem Fall 3 Kinder aus der Obhut ihrer Mutter entfernt und dann auch noch die 3 Kinder voneinander getrennt, obwohl das ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt.

    In Stuttgart wurde einem Vater der Säugling mit einer Begründung entzogen, die absurder nicht sein könnte:

    Weil der Vater noch nie zuvor einen Säugling versorgt hatte.

    Das alles sind keine Einzelfälle. Nicht nur Mütter sind Freiwild, sondern ebenso Väter. Vielen Dank, dass Sie sich diesem Thema angenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    St. Franz

    • Herbert Renz-Polster

      Ich danke Ihnen herzlich für den Hinweis, und ja, ich werde an dem Thema dran bleiben, demnächst mehr. hG, HRP

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